Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Mütterrente

von Theresa23.01.2015 | 07:30
1704 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich bin 04/1944 geboren und habe 2 Kinder 1963 und 1972 geboren. Wenn ich noch für ein Jahr freiwillige Beiträge zahlen würde (habe selbst keine Beitragszeiten), ab wann würde mir dann die Mütterrente zustehen? Rückwirkend ab 01.07.2014? Danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Theresa,

wenn Sie im letzten Jahr einen Vormerkungsbescheid bekommen haben, also eine Information über die Anerkennung der Kindererziehungszeiten und eine mögliche Nachzahlung, dann steht in diesem Bescheid auch eine Frist, in der Sie nachzahlen müssen um die Rente rückwirkend zum 01.07.2014 zu bekommen. Ist diese Frist abgelaufen, würde die Rente erst im Antragsmonat beginnen.

Wenn Sie im letzten Jahr keine Information der DRV bekommen haben, können Sie jetzt nachzahlen und ihre Rente beginnt rückwirkend zu 01.07.2014.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Johannaam 23.01.2015 | 17:49
Heißt das, dass - Personen im Rentenalter, - die bislang noch keine Zeiten der Kindererziehung für vor 1992 geborene Kinder geltend gemacht haben und - die keine weiteren Versicherungszeiten haben, immer rückwirkend ab 01.07.14 die "Mütterrente" erhalten? Gibt es hierfür einen Paragraphen? ... denn dieser Personenkreis (2014 bereits im Rentenalter, bislang noch keine Zeiten der Kindererziehung für vor 1992 geborene Kinder geltend gemacht und keine weiteren Versicherungszeiten) war bzw. ist dem Versicherungsträger ja nicht bekannt und hat daher keine Information der DRV über die Anerkennung der Kindererziehungszeiten und eine mögliche Nachzahlung bekommen.
KSCam 23.01.2015 | 19:45
Nö, nen Paragraphen gibts dafür nicht - darauf haben sich die DRV Gremien geeinigt, eben weil es viele (angeblich???) nicht rechtzeitig wussten oder wissen konnten. Es stand ja im ersten Halbjahr in keiner Zeitung etwas zu diesem Thema. :) Streng nach Gesetzeswortlaut und Rentenbeginnvorschrift dürfte ne Frau, die das erst heute mitkriegt erst ab jetzt (und nicht noch 6 Monate rückwirkend) Rente bekommen. Aber darüber wird sich doch wohl keine der alten Damen aufregen, oder?
Rentenzombieam 23.01.2015 | 21:11
Mütterrente = Altweiberrente = Scheisserente
Claire Grubeam 23.01.2015 | 22:28
Vereinbaren Sie einen Termin für die Aufnahme des Rentenantrags mit eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio… Sie können den Termin auch selbst buchen: https://www.eservice-drv.de/eTermin/dsire/step0.jsp Die Nachzahlung beantragen Sie im Rentenantrag dann gleich mit. Sie erhalten danach einen entsprechenden Bescheid. Die Nachzahlung lohnt sich auf jeden Fall, denn die Beiträge haben Sie in weniger als einem Jahr durch die anschließende Rentenzahlung bald wieder zurück.
Johannaam 24.01.2015 | 13:24
@ Rentenzombie: Meines Erachtens sollten Sie Ihre Ausdrucksweise überdenken. Respektloses Verhalten oder despektierliche Äußerungen sind meiner persönlichen Meinung nach gegenüber unseren Müttern / Großmüttern ein No-Go.
SozPolam 24.01.2015 | 14:52
Recht haben Sie, das ist wirklich ein übler Rüpel, fast so wie dieser flegelhafte GroKo, der hier immer wieder in Erscheinung tritt. Strafmandat!
Rentenzombieam 24.01.2015 | 23:07
Mütterrente ist Wahlgeschenk und Wahlgeschenk ist Wahlbetrug. Und deshalb meine ich: scheissrente
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026