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Experten-Antwort

Mütterrente

von Andrea08.01.2019 | 16:54
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11 Antworten

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Hallo, meine Mutter ist 1941 geboren und hat zwei Kinder( 1967+ 1969 geboren) Sie hat sich die ersten Beiträge wegen Heirat erstatten lassen. Danach nur noch 5 Monate eingezahlt. Als sie 65 Jahre alt wurde, hat sie sich diese Beiträge erstatten lassen, da sie keinen Anspruch auf Rente hatte. Die Zeiten für uns Kinder wurden noch nicht angerechnet. Sie hat jetzt von der Mütterente gehört, möchte diese beantragen. Geht das auch ab 2014 , wenn sie die fehlenden 12 Monae noch nachzahlt? LG Andrea

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Mit der Beitragserstattung im Jahr 2006 sind die Kindererziehungszeiten für das erste Lebensjahr beider Kinder verfallen. Dies kann auch nicht mehr rückgängig gemacht werden. Seit 7/2014 stehen Ihrer Mutter jedoch noch die Kindererziehungszeiten für den 13. KM bis 24. KM nach der Geburt ihrer Kinder zu (Mütterrente I) und ab 1/2019 noch die Kindererziehungszeiten vom 25. bis 30. KM nach der Geburt. Damit hatte sie ab 7/2014 insgesamt 24 KM und ab 1/2019 insgesamt 36 KM Pflichtbeitragszeiten.

Um eine Regelaltersrente beanspruchen zu können, werden 60 KM Beitragszeiten benötigt. D.h. Ihre Mutter müsste freiwillige Beiträge nachzahlen. Der monatliche Mindestbeitrag beträgt 83,70 EUR.

Ob es sich lohnt, für 36 Monate (60-24 Beiträge) nachzuzahlen, ist u. a. auch davon abhängig, ob Ihre Mutter rückwirkend (max. 4 Jahre) noch einen Rentenanspruch geltend machen kann. Dies ist davon abhängig, ob Ihre Mutter objektiv betrachtet ausreichend über Ihre Gestaltungsmöglichkeiten informiert war und muss beim zuständigen RV-Träger geklärt werden.

Wenn Ihre Mutter für 24 Monate (60 - 36 MM) freiwillige Beiträge nachzahlt, hat sie ab 1/2019 einen Anspruch auf Regelaltersrente.

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10 Antworten

senf-dazuam 08.01.2019 | 17:10
Hallo Andrea! Sie oder Ihre Mutter haben den MItteilungen in der Presse gewiss entnommen, dass ab 2019 je vor 92 geborenem Kind 2,5 Jahre an Kindererziehungszeit angerechnet werden. Bei zwei Kindern macht das zusammen 5 Jahre, damit ist die Wartezeit erfüllt. Freiwillige Beiträge sollten nun nicht mehr nötig sein. Stellen Sie im Rahmen eines Beratungsgespräches einen Rentenantrag, bei dem Sie die Kinder angeben und direkt prüfen können, ob die allgemeine Wartezeit erfüllt ist oder nicht.
Andreaam 08.01.2019 | 18:47
Ja, danke für die Antwort. Aber meine Mutter hat gehört, dass sie ungefähr 1000 Euro nachzahlen müsste und dann rückwirkend ab Juli 2014 monatlich ca 100 Euro Rente bekommen könnte. Das würde sich natürlich lohnen. Der Sachverhalt ab 2019 ist uns bekannt.
Galgenhumoram 09.01.2019 | 07:29
ich frage mich ganz ehrlich, nachdem die Thematik seit Jahren in allen Pressen breitgetreten wird, warum Ihre Mutter nicht schon längst einen Antrag gestellt hat, die Nachzahlung veranlasst hat und eigentlich seit Jahren Rentnerin sein könnte????
Mondkindam 09.01.2019 | 07:42
Hallo, wenn Ihre Mutter die Beitrage mit 65 Jahren, also 2006 erstattet wurden, ist damit auch das jeweils erste Jahr KEZ verfallen. Es besteht nur noch Anspruch auf die erst nach der Beitragserstattung eingeführten KEZ ab dem 13. Kalendermonat. Somit hat sie bei 2 Kindern jetzt ab 01/2019 3 Jahre KEZ und sie müsste noch für 2 Jahre freiwillige Beiträge nachzahlen um zu einem Rentenanspruch zu kommen.
Frankam 09.01.2019 | 14:00
Ich versuche es mal einfach zu erklären: Ab der Gesetzesänderung 2014 hat es insgesamt 2 (Mütter)-Rentenpunkte neu gegeben. Wenn die Mutter nachweisen kann, dass sie damals nicht von der Rentenversicherung richtig aufgeklärt wurde, dass bei Nachzahlung von 36 Monaten ein Rentenanspruch entstanden wäre, dann kann sie bis 4 Jahre zurück eine Nachzahlung erhalten wenn sie die 36 Monate Beiträge einzahlt. Das vorher abklären. Wenn Nachzahlung abgelehnt wird, dann reichen 24 Monate Nachzahlung um auf 5 Jahre ab 01.01.2019 zu kommen. Wenn Nachzahlung geleistet wird, dann ohne erneute Zuzahlung ab 2019 wieder gesamt ein Rentenpunkt mehr.
Gertiam 09.01.2019 | 14:20
Grob geschätzt: 2000,-€ einzahlen ergibt monatlich 150,-€ Rente (Ab 01.01.2019 180,-) Wenn Nachzahlung der Rente: 48 Monate X 150,-€ Vorausgesetzt der Nachweis über Nichtinformation gelingt.
Gertiam 09.01.2019 | 14:34
Sorry Tippfehler Grob geschätzt: ca. 3000,-€ einzahlen
egal (der erste)am 09.01.2019 | 14:47
Auf den Pi-mal-Daumen-Einzahlwert von 3000,- EUR komme ich auch. Vorausgesetzt, die Einzahlung wäre zulässig, dürfte aber als Auszahlbetrag nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung (Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse unterstellt) kaum wesentlich mehr als 3000,- EUR rauskommen... (2 Punkte für Kindererziehung, da die ersten beiden durch die Beitragserstattung verfallen sind, sowie ungefähr ein halber Punkt für 36 freiwillige Beiträge).
Bergsteigeram 09.01.2019 | 15:04
Es kommt also darauf an, wie lange die "Mutter" noch leben will, ob sich das "Spielchen" mit Geld u. Rente lohnen wird.
Andreaam 09.01.2019 | 15:07
Danke für die guten Antworten. Es ist ja doch ziemlich kompliziert durch die Erstattung. Ich glaube, wir müssen auch noch mal unsere Schreiben der Rentenversicherung aus den zurückliegenden Jahren anschauen und zu einer Beratungsstelle der Rentenversicherung gehen. LG Andrea
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