Die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage (also für Mindestbeitrag von 85,05) beträgt für freiwillig Versicherte monatlich 400 EUR. Entgeltpunkte sind die Beitragsbemessungsgrundlage durch das Durchschnittsentgelt des jeweiligen Jahres.
Nimmt man also eine jährliche Beitragsbemessungsgrundlage von 4.800 EUR und teilt es durch das vorläufige Durchschnittsentgelt für 2013 (34.071 EUR) und 2014 (34.857 EUR) und das endgültige von 2012 (33.002 EUR) kommt man auf folgendes Ergebnis.
4.800 / 34.071 = 0,1409 EP
4.800 / 34.857 = 0,1377 EP
4.800 / 33.002 = 0,1454 EP
Nun die Entgeltpunkte mal den aktuellen Rentenwert von 28,61 EUR.
0,1409 x 28,61 EUR = 4,03 EUR
0,1377 x 28,61 EUR = 3,94 EUR
0,1454 x 28,61 EUR = 4,16 EUR
Für zwei Jahre Kindererziehungszeit erhält man 0,9996 x 2 Entgeltpunkte also insgesamt 1,9992. Dies wieder mal den aktuellen Rentenwert von 28,61 ergibt 57,20 EUR.
Zählt man alles zusammen erhält man 69,33 EUR, also ca. 70 EUR :)