Hallo Waltraut,
wir empfehlen Ihnen, die Kindererziehungszeit für das erste Kind beim Rentenversicherungsträger zu beantragen. Hierzu legen Sie bitte die Geburtsurkunde vor.
Da ein Kind erzogen wurde, werden Ihnen ingesamt 2 Jahre Beitragszeiten (Kindererziehungszeiten) nach der neuen Gesetzgebung ab 01.07.2014 angerechnet.
Die Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt jedoch 5 Jahre. Die fehlenden 3 Jahre müßten Sie durch eine freiwillige Beitragszahlung von ingesamt 3.061,80 EUR (85,05 EUR x 36 Monate = 3 Jahre) selbst einzahlen. Erst danach wären Sie rentenberechtigt. Die zu erwartende Rente läge bei etwa 70,- EUR brutto im Monat.
Sofern Sie dies wünschen und eine freiwillige Beitragszahlung vornehmen möchten, stellen Sie bitte schnellstmöglich den Antrag in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.