Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

mütterrente

von Feidenheimer01.10.2014 | 20:26
1244 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Heute habe ich meinen Witwen+Rentenbescheid bekommen und war schockiert,trotz der Mütterrente hat sich insgesamt die monatliche Rente (Witwen+ Altersrente) vermindert.Wie ist das überhaupt möglich?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Feidenheimer,

bitte warten Sie, wie schon von W*lfgang beschrieben, das Vorliegen aller Rentenbescheide ab. Erst wenn Sie tatsächlich beide Rentenbescheide bekommen haben, können Sie die tatsächlichen Rentenbeträge nachprüfen.

Grundsätzlich kann die neue Summe beider Renten, nur aufgrund der Erhöhung der Altersrente durch die sogenannte Mütterrente, nicht niedriger werden als die bisherige Summe.

Sollte dies der Fall sein, dann sollten Sie sich direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger wenden, damit Ihnen die Gründe hierfür erläutert werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Matze72am 01.10.2014 | 20:50
Sofern die Anrechnung der Altersrente bei der Witwenrente vor der Berechnung der "Mütterrente" bereits oberhalb des Freibetrages lag, und jetzt - logischerweise - immer noch oberhalb des Freibetrages liegt, werden donnoch nicht 100 % und, so wie sie es hier schildern, mehr als 100%, angerechnet. Es sind nämlich nur 40% nach Nettorisierung. Insofern, falls das wirklich stimmt was Sie sagen, muss es noch eine weitere Komponente geben, dass die Witwenrente mehr kürzt, als Sie an "Mütterrente" hinzubekommen.
W*lfgangam 01.10.2014 | 21:28
Hallo Feidenheimer, warten Sie bitte den 'Neuberechnungsbescheid zur Altersrente' ab. Da ist die Nachzahlung für die Zeit ab 01.07. enthalten und auch die um die 'Mütterrente' erhöhte Altersrente. Der Witwenrentenbescheid/Kürzung ist aus den Erfahrungen der letzten Tage schon mal schneller bei Ihnen, als der Erhöhungsbescheid zur Altersrente. Führt täglich zu Nachfragen, die im Kundengespräch erst mühsam ins rechte Lot gerückt werden müssen, und das auch noch kombiniert mit unterschiedlich langen Nach-/Überzahlungszeiträumen und Nachzahlungen auf dem Kontoauszug, wo der Altersrentennachzahlungsbescheid noch nicht vorliegt. Perfektioniertes Chaos würde ich sagen ;-) Wenn die Altersrente schon bisher den Freibetrag für die Witwenrente überschritten hat (755 EUR West) und nun die 'Mütterrente' noch oben drauf kommt, können Sie in der Summe grob 15 EUR pro Kind Netto-Rentenerhöhung für beide Renten rechnen (die Witwenrente wird pro Kind um 10 EUR gekürzt, die Altersrente um 25 EUR erhöht). Gruß w.
???am 01.10.2014 | 22:52
Dass die Rentenzahlung aus Versicherten- und Hinterbliebenrente insgesamt durch die Mütterrente niedriger wird, ist ausgeschlossen. Wenn die Gesamtrente ab 01.07.2014 niedriger wurde, sind dafür andere Faktoren, z. B. weiteres anzurechnendes Einkommen, verantwortlich. Ich habe aber auch schon Überzahlungen von mehreren Tausend Euro gesehen, die zu Unrecht ausgewiesen wurden. Fatal nur, dass diese Bescheide trotzdem vollmaschinell versandt worden sind. Eine sachgerechte Programmierung der Fehlerprüfung würde solche Überzahlungen zumindest der manuellen Nachprüfung unterwerfen. Statt dessen werden zu Unrecht Schock-Bescheide erteilt. Das kommt eben dabei heraus, wenn man ein Gesetz mit heißer Nadel strickt, kurzfristig noch verändert und dann nach der Veröffentlichung innerhalb 3 Tagen leistungswirksam werden lässt. Zu den unermesslichen Nebenwirkungen befragen Sie Ihren Bundestagsabgeordneten, der von dem durch Ahnungslosigkeit angerichteten Chaos wahrscheinlich noch gar nichts bemerkt haben wird. Millionen von Überzahlungen bei der Deutschen Rentenversicherung, bei den Grundsicherungsämtern, Abertausende von Neuberechnungen der Anwartschaften in Versorgungsausgleichsverfahren, Überstunden bei den Verwaltungen und verwirrte und verärgerte Leistungsberechtigte. Die Verteidigungsministerin merkt ja auch erst jetzt, dass die Bundeswehr nicht mehr fliegen kann. Warum sollte das beim Sozialministerium anders laufen?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026