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Experten-Antwort

Mütterrente

von Armer Beamter23.09.2014 | 12:08
1240 Ansichten
5 Antworten

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Ich bin Beamter und erhalte bereits eine Pension. Meine geschiedene Ehefrau hat jetzt für unsere vier vor 1992 geborene Kinder einen Zuschlag zu Ihrer Rente erhalten. Im Rahmen des vor dem 01.09.2009 durchgeführten Versorgungsausgleichs wurde meiner Ex-Frau Versorgungsanwartschaften von meiner Versorgung übertragen. Andere Einünfte als die Pension habe ich nicht. An welche Stelle wende ich mich, um von den verbesserten Anrechnung der Kindererziehung zu profitieren?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Neuberechnung des Versorgungsausgleichs kann beim Familiengericht beantragt werden. Bevor Sie einen Antrag auf Abänderung stellen, sollten Sie sich beraten lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Eumelam 23.09.2014 | 13:22
Beachten Sie bitte, dass so eine Abänderung positiv, evtl aber auch negative Folgen haben kann! Beratung dazu sollte vor Antragstellung erfolgen. Ob die Änderung (sofern diese überhaupt durch das Familiengericht festgestellt wird) für Sie positiv bzw. negativ ausfallen kann, sollten vorab neue Ehezeitauskünfte bei den betreffenden Stellen angefordert werden (Rentenversicherung, Versorgungsstelle)
Bellaam 23.09.2014 | 12:44
Anträge auf Abänderung des Versorgungsausgleiches sind beim zuständigen Familiengericht zu stellen.
karolinaam 24.09.2014 | 12:26
sie haben sich mit sicherheit einverstanden erklärt, dass ihre kinder überwiegend von der mutter erzogen wurden. sonst hätte ihre frau nicht die kindererziehungszeiten zugesprochen bekommen.
W*lfgangam 24.09.2014 | 20:35
Hallo karolina, Sie verstehen leider nicht den Sinn eines Versorgungsausgleich und warum es die Abänderungsmöglichkeit für _beide_ Parteien gibt, wenn sich zu den einzelnen ehezeitlichen Versorgungsansprüchen gesetzliche Änderungen im Positiven wie im Negativen ergeben. Gruß w.
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