Hallo xy,
besteht ein Anspruch auf Rente, in denen KEZ für vor 1992 geborene Kinder berücksichtigt wurden, erhält derjenige die "Mütterrente", der die Kinder im 12. Kalendermonat nach Geburt erzogen hat. Da durch gemeinsame Erklärung die KEZ auf Sie übertragen wurden, erhalten sie die "Väterrrente", eine Anrechnung der Monate 13 - 24 bei Ihrer Frau erfolgt nicht.