Hallo herbertus,
sofern sich zumindest ein während der Ehezeit erworbenes Anrecht wesentlich geändert hat, kann beim Familiengericht eine Abänderungen des Versorgungsausgleichs beantragt werden. Das Familiengericht prüft, ob die Änderung wesentlich ist (= bei 2 Kindern wahrscheinlich schon), und entscheidet dann über die Abänderung.
Ob Sie hierfür einen Anwalt brauchen und was das Verfahren kostet, kann ich Ihnen leider nicht sagen.
Sollten Sie noch nach dem alten Recht zum Versorgungsausgleich (= Recht bis zum 31.8.2009) geschieden worden sein, dann sollten Sie noch folgendes beachten:
Es werden nicht nur die Rentenanrechte, sondern alle Anrechte der Erstentscheidung neu berechnet und nach dem neuen Recht ausgeglichen. Dies kann u. U. zu dem Ergebnis führen, dass Sie in der Summe weniger als bisher bekommen.