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Experten-Antwort

Mütterrente

von Sabine Müller21.06.2014 | 17:33
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9 Antworten

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Ich bekomme Rente wegen voller Erwerbsminderung und habe ein Kind Jahrgang 1989. Somit müsste ich also zum 01.07.2014 von der sog. "Mütterrente" i.H.v. 28,61 Euro profitieren. Aber weit gefehlt. Heute bekam ich meinen alljährlichen Bescheid von der DRV. Bis auf die "normale" Erhöhung von 1,67 % bekomme ich keinen Cent mehr. In dem Bescheid steht, dass ich aus Zeiten der Kindererziehung ab dem 1.Juli 2014 26,54 Euro erhalten würde. Dieser Betrag sei aber bereits in meiner Rente enthalten. Wie kann das denn sein? Die Rente in dieser Höhe bekomme ich doch bereits seit 12 Jahren. Die Mütterrente soll es aber erst ab dem 01.07. geben. Kann mir das vielleicht jemand erklären? Danke im voraus!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sabine,

in der Tat ist es so, dass das Rentenpakte und mithin die „Mütterrente“ bereits vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet ist, es tritt aber erst nach der Unterschrift des Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Im übrigen weisen die Rentenversicherungsträger darauf hin, dass die Umsetzung die ganze zweite Jahreshälfte 2014 andauern kann.

Der Hinweis auf den monatlichen Betrag aus den persönlichen Entgeltpunkten für Zeiten der Kindererziehung ist notwendig z.B. wegen § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V zur Prüfung, bei den Krankenkassen, ob dort aufgrund des Gesamteinkommens eine Familienversicherung möglich ist.

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8 Antworten

W*lfgangam 21.06.2014 | 17:48
Hallo Sabine Müller, > Heute bekam ich meinen alljährlichen Bescheid von der DRV. Bis auf die "normale" Erhöhung von 1,67 % bekomme ich keinen Cent mehr. Ich hatte schon dutzende Anrufe deswegen - es ist nur die normale Rentenerhöhung (1,67 % West), die 'Mütterrente' kommt später/Herbst und wird dann rückwirkend ab 01.07. nachgezahlt. Also noch etwas Geduld. Gruß w.
icham 21.06.2014 | 19:42
Nun ist das Gesetz, welches die Mütterrente regelt, noch nicht einmal in Kraft bzw. verkündet und schon sollen alle bestehenden Renten / die Rentenanpassungen schon mal die Mütterrente enthalten..... So richtig formell gesehen gibt es das Gesetz noch nicht einmal, da es noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Hierzu müssen aber die 9,5 Millionen Renten, die es betrifft, neu berechnet werden. Auszug aus der Pressemittteilung der DRV: " Bei den rund 9,5 Millionen betroffenen Müttern und Vätern, deren Rente bereits vor Juli 2014 begonnen hat, kann die Reform in der zweiten Jahreshälfte umgesetzt werden. Ein Antrag muss hier nicht gestellt werden. Der Zuschlag wird rückwirkend ausgezahlt." Quelle: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/4_… ich
icham 21.06.2014 | 19:42
Nun ist das Gesetz, welches die Mütterrente regelt, noch nicht einmal in Kraft bzw. verkündet und schon sollen alle bestehenden Renten / die Rentenanpassungen schon mal die Mütterrente enthalten..... So richtig formell gesehen gibt es das Gesetz noch nicht einmal, da es noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Hierzu müssen aber die 9,5 Millionen Renten, die es betrifft, neu berechnet werden. Auszug aus der Pressemittteilung der DRV: " Bei den rund 9,5 Millionen betroffenen Müttern und Vätern, deren Rente bereits vor Juli 2014 begonnen hat, kann die Reform in der zweiten Jahreshälfte umgesetzt werden. Ein Antrag muss hier nicht gestellt werden. Der Zuschlag wird rückwirkend ausgezahlt." Quelle: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/4_… ich
Sabine Mülleram 22.06.2014 | 13:20
Danke für die Antworten! Ich wäre ja auch gar nicht unruhig geworden, hätte nicht dieser merkwürdige Satz unter meinem Rentenbescheid gestanden: "Aus persönlichen Entgeltpunkten für Zeiten der Kindererziehung erhalten sie ab 01.07.2014 monatlich 26,54 Euro Rente. Dieser Betrag ist in der o.g. monatlichen Rente bereits enthalten." Das fand ich halt etwas sonderbar und kann - ehrlich gesagt - immer noch nichts damit anfangen. VG Sabine
icham 22.06.2014 | 14:47
Zitat von Sabine Müller anzeigen
Hallo Sabine, hierbei handelt es sich um die persönlichen Entgeltpunkte für die ersten 12 Kalendermonate, ggfs. nach Begrenzung auf die Beitragsbemessungsgrennze und unter Berücksichtigung der Abschläge. Dieser Satz sollte ( mit anderem Euro-Betrag) zum 01.07.2013 auch schon in der Rentenanpassung enthalten gewesen sein. Zu Ihrem Zuschlag nach § 307 d SGB VI ("Mütterrente") in Höhe von brutto 28,61 Euro erhalten Sie einen gesonderten Bescheid von der Rentenversicherung spätestens bis Ende dieses Jahres. ich
W*lfgangam 22.06.2014 | 19:10
>Dieser Satz sollte ( mit anderem Euro-Betrag) zum 01.07.2013 auch schon in der Rentenanpassung enthalten gewesen sein. ...ich behaupte mal, dieser Satz steht schon sein 01.07.1986 in den Rentenanpassungsmitteilungen Jahr für Jahr wieder drin. Gruß w.
Feliam 23.06.2014 | 11:13
Und wenn man die Mitteilung auch auf der 2. und 3. Seite liest, steht dort der Hinweis, dass über die Mütterrente später automatisch eine weitere antragsunabhängige Mitteilung ergeht.
Ingrid Reindlam 16.07.2014 | 13:22
Hallo möchte dazu auch etwas Beitragen,habe Heute auch den Rentenbescheid mit dem selben Inhalt erhalten. Bei meinem Anruf in Berlin der Rva erklärte mir die Dame dort, das ich bis jetzt die Hälfte der Entgeltpunkte schon erhalten habe und nur noch ein Entgeldpunkt erhalten würde ich habe 4 Kinder vor 92 geb.im Bescheid steht auch der Betrag von € 110 aber ich soll nur noch pro Kind €14 erhalten was ist hier richtig .
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