Hallo Onkel Peter,
ob und ggf. in welchem Umfang Geburten vor dem 01.01.1992 in der Rentenversicherung besser honoriert werden, kann derzeit keiner mit Sicherheit sagen.
Dies wird erst von der neuen Bundesregierung beschlossen werden.
Nach den Wahlprogrammen wäre eine denkbare Lösung, dass zukünftig für jedes Kind ein 2. Jahr in der Rentenversicherung anerkannt wird. Sollte dies so kommen, dann hätte Ihre Frau ggf. 6 Jahre - sofern die Kindererziehungszeiten generell in Deutschland anrechenbar sind - und würde damit die Voraussetzungen für die Regelaltersrente erfüllen (= 5 Jahre Beitragszeiten).
Nach derzeitigem Recht hätte Sie folgende Möglichkeiten bezüglich der fehlenden 24 Monate:
- Zahlung laufender freiwilliger Mindestbeiträge in Höhe von monatlich 85,05 Euro (= Wert 2013)
- Zahlung der fehlenden 24 Beiträge als Einmalbetrag (= derzeit 24 x 85,05 Euro) bei Erreichen der Regelaltersgrenze
- Ausüben einer versicherungspflichtigen 450 Euro-Beschäftigung
Sollten Sie freiwillige Beiträge zahlen oder eine versicherungspflichtige 450 Euro-Beschäftigung ausüben wollen, sollten Sie sich vorher bei einer Auskunfts- oder Beratungsstelle der Rentenversicherung beraten lassen.