Hallo,
eine Neuaufteilung der Anrechte bei einem durchgeführten Versorgungsausgleich erfolgt nur auf Antrag beim Familiengericht, wenn eine wesentliche Wertänderung für ein Anrecht vorliegt (Prüfung Familiengericht). Zusätzlich ist zu bedenken, ob ein Versorgungsausgleich (VAG) nach altem Recht (bis 8/2009) durchgeführt wurde. Hier werden dann alle bisher einbezogenen Anrechte neu bewertet und aufgeteilt. Dies kann auch zu Nachteilen führen (vorherige Beratung empfehlenswert!).