Hallo / ich komme aus dem ausland und konnte mich vor ca. 35 jahren von der rentenversicherungsphlicht befreien lassen. Habe aber 3 Kinder,alle vor 1992 geboren. Die 3 Jahre habe ich aber nicht auf meinen Ehemann überschreiben lassen,was ein Fehler war. Frage: Sollten jetzt bei der Mütterrente 3 Jahre dazu kommen, habe ich dann möglicherweise Anspruch auf eine Rente, da ich ja dann die erforderlichen 5 Jahre erfüllt habe ?
18.12.2013, 23:44
von
Elfrieda
19.12.2013, 06:56
Experten-Antwort
19.12.2013, 09:40
von
Elfrieda
an den experten/ jetzt unabhängig davon ob die mütterrente kommt: existieren diese 3 punkte noch,da ich ja von der rentenversicherungspflicht befreit war?
19.12.2013, 12:02
von
Schade
Schauen Sie doch einfach in Ihren Versicherungsverlauf, da steht es drin, wenn Sie die Kinderzeiten bereits beantragt haben. :)
Wenn noch nie beantragt, hilft nur eines: den Antrag stellen, dann wird geprüft.....