In dem mir vorliegenden Rentenbescheid (Rente für besonders langjährig Versicherte ab 1. April 2019) werden 2,0634 Entgeltpunkte auf Kindererziehungszeiten angerechnet. Mein Kind ist vor 1992 geboren. Müsste nicht eine Gutschrift von 2,5 Entgeltpunkten erfolgen?
In der Summe sind "grundsätzlich" EP im Umfang von 30 x 0,0833 = 2,4990 EP möglich.
Die fehlende Differenz dürfte mit großer Wahrscheinlichkeit darauf beruhen, dass während der ersten 30 Lebensmonate des Kindes ein oder mehrere parallele Zeiträume mit Arbeitsentgelt vorhanden sind und diese dazu führen, dass eben nicht für jedes Monat ein Wert von 0,0833 EP anzusetzen ist, wenn dadurch die Beitragsbemessungsgrenze überschritten wird.
Hallo Fiete,
ja, das wäre grundsätzlich so. Wir kennen hier in diesem Forum jedoch nicht die Grundlagen der Entscheidung zu Ihren Kindererziehungszeiten. Bitte wenden Sie sich an die Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers und bitte um Erläuterung bzw. ggf. Überprüfung der angerechneten Kindererziehungszeiten.
Die fehlende Differenz dürfte mit großer Wahrscheinlichkeit darauf beruhen, dass während der ersten 30 Lebensmonate des Kindes ein oder mehrere parallele Zeiträume mit Arbeitsentgelt vorhanden sind und diese dazu führen, dass eben nicht für jedes Monat ein Wert von 0,0833 EP anzusetzen ist, wenn dadurch die Beitragsbemessungsgrenze überschritten wird.
Ergänzend:
Erfahrungsgemäß eher durch 'verdrängte' EP aus der Gesamtleistungsbewertung für beitragsfreie oder beitragsgeminderte Zeiten, die nunmehr wegen der 'echten' Pflichtbeitragszeiten für KEZ aus der 'Bonusbewertung' komplett/teilweise rausfallen.
Gruß
w.
Hallo,
hat Ihr Rentenbescheid Berechnungsanlagen oder werden nur die Gesamt-Entgeltpunkte (EP für Beitragszeiten, beitragsgeminderte Zeiten etc.) aufgelistet?
Liegen die Anlagen vor, kann man Ihnen in der Beratungsstelle die Berechnung erklären. Sind keine Anlagen dabei, müssten Sie diese zunächst bei der SB anfordern (Anlagen sind im System hinterlegt, werden aber nur auf Wunsch zugesandt..).
Die Rentenformel hat einige Besonderheiten, die das erwartete Ergebnis "in Luft auflösen" können (Kappung wegen Beitragsbemessungsgrenze, Mindestentgeltpunkte etc.)...
Hallo,
hat Ihr Rentenbescheid Berechnungsanlagen oder werden nur die Gesamt-Entgeltpunkte (EP für Beitragszeiten, beitragsgeminderte Zeiten etc.) aufgelistet?
Liegen die Anlagen vor, kann man Ihnen in der Beratungsstelle die Berechnung erklären. Sind keine Anlagen dabei, müssten Sie diese zunächst bei der SB anfordern (Anlagen sind im System hinterlegt, werden aber nur auf Wunsch zugesandt..).
Die Rentenformel hat einige Besonderheiten, die das erwartete Ergebnis "in Luft auflösen" können (Kappung wegen Beitragsbemessungsgrenze, Mindestentgeltpunkte etc.)...