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Experten-Antwort

Mütterrente

von ina24.09.2018 | 09:39
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Guten Morgen, wenn im nächsten Jahr für alle Mütter/Väter die vor 1992 Kinder erzogen haben, ein halber Rentenpunkt dazu kommt und die KK Beiträge neu berechnet werden, gibt es dann neue Rentenanpassungsbescheide, oder wird dies dann "nur" auf den Auszügen zu sehen sein? Und, sollte die neue Mütterrente aus Steuermitteln finanziert werden müssen, wird dann auch bei EMR Rentern dieser halbe Punkt mit Abschlägen belegt? Danke Ina

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Neuberechnung Ihrer Rente wird mit Bescheid erfolgen.

Der halbe Zuschlagsentgeltpunkt wird bei Bestandsrentnern (Rentenbeginn vor 2019) nicht um einen Abschlag gekürzt.

Neurentner bekommen im Rahmen der "Mütterrente 2" 6 Monate Kindererziehungszeiten zusätzlich angerechnet. Wenn aus diesen Zeiten persönliche Entgeltpunkte berechnet werden, werden auch die Abschläge berücksichtigt.

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7 Antworten

Rentenfuchsam 24.09.2018 | 13:46
Guten Morgen Ina, zu 1: Das kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Ich würde aber mal stark vermuten, dass es eine Mitteilung durch den Rentenversicherungsträger geben wird. zu 2: Abschläge für einen frühzeitigen Rentenbeginn (auch EM- oder Witwer/nrentenbezieher) werden auf den halben Entgeltpunkt nur die Personen haben, die am 31.12.2018 noch keine Rente bezogen haben. Also alle Neurentner. Altrentner erhalten auf den halben Entgeltpunkt keine Abschläge.
W*lfgangam 24.09.2018 | 20:06
Hallo Ina, die neue Mütterrente wird natürlich bei Ihrer Rente nur dann aktiviert, wenn Sie vorher verpflichtend mindestens einen Minijob ausüben - im Mütterrentenbescheid finden Sie dazu Ihre Zustimmungserklärung - so dass über die Pauschalsteuer des AG eine Gegenfinanzierung möglich ist. Alternativ haben Sie der DRV Ihre nächtlich gesammelten Pfandflaschen zur direkten Einlöse an den Pfandflaschenautomaten vor den Beratungsstellenstandorten abzuliefern (Zustimmungserklärung Pkt. 2 bitte beachten) - Bon bitte mit eigener Versicherungsnummer versehen, dann klappt das auch mit der mtl. Auszahlung der Mütterrente ;-) Gruß w.
Karlam 25.09.2018 | 08:35
wird auch der Versorgungsausgleich den meine Ex erhält durch die Erhöhung neu berechnet? Kind 1987 geboren Zeiten während der Ehe auf meine Ex eingebucht worden, da sie während der Ehe nicht gearbeitet hatte. D.h. dann müsste dieser doch für mich günstiger ausfallen. Rechnung richtig? ex bekommt 1/2 Punkt dazu geteilt durch 2 = 1/4Punkt bekomme ich zurück. 32,06€ : 4 = 8€ mehr für mich Lohnt sich der Aufwand, oder ist dies ein reiner, formeller Schritt den ich einfach beantragen kann.
senf-dazuam 25.09.2018 | 09:40
Haben Sie das bei der Mütterrente I auch gemacht? Und? War es den Aufwand wert? Oder ist nun auch noch die private Vorsorge halbiert worden?
Rentenschmiedam 25.09.2018 | 13:57
Hallo Karl, nein, eine Änderung der mit rechtskräftigem Urteil oder Beschluss getroffenen Bestimmungen zum Versorgungsausgleich ist natürlich nicht einfach so möglich sondern bedarf einer neuen gerichtlichen Entscheidung. Ob sich das für Sie rechnet, bzw. ob das überhaupt möglich ist, kann man nicht aus dem Stehgreif beantworten. Empfehlenswert ist die Einschaltung eines Anwalts für Eherecht, der sich auf sowas versteht. Im Vorhinein schreiben Sie einfach an Ihren Rentenversicherungsträger und bitten Sie um Übersendung des Merkblattes "Mütterrente bei Geschiedenen", nach dessen Studium Sie zumindest erahnen, dass das nicht so einfach ist. Das Merkblatt finde ich zwar in unserem internen Formularkatalog aber leider nicht auf der Internetsite der Rentenversicherung. Sie können sich natürlich auch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der RV einen Termin geben lassen und die Frage dort erörtern. Viel Glück und beste Grüsse
Luiseam 26.09.2018 | 07:26
Hab auch noch Frage diesbezüglich. Rente ab 2015 ,Steuerfreibetrag 30 Prozent. Kommt nun durch Mütterrente Punkt dazu, gilt dafür dann auch 30 Prozent steuerfrei?
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