Die Neuberechnung Ihrer Rente wird mit Bescheid erfolgen.
Der halbe Zuschlagsentgeltpunkt wird bei Bestandsrentnern (Rentenbeginn vor 2019) nicht um einen Abschlag gekürzt.
Neurentner bekommen im Rahmen der "Mütterrente 2" 6 Monate Kindererziehungszeiten zusätzlich angerechnet. Wenn aus diesen Zeiten persönliche Entgeltpunkte berechnet werden, werden auch die Abschläge berücksichtigt.