Da mittlerweile seit 1.7.2014 sehr viel Zeit vergangen ist, muss ihre Mutter nachweisen, dass sie bisher noch nie von einer Mütterrente erfahren hat. Durch die Vielzahl der Medien ist dies kaum machbar.
Daher ist der Rentenbeginn 1.7.2014 nicht mehr möglich. Daher ist die Aussage, der Rentenbeginn ist der Antragsmonat richtig.
Hat man denn die "Vielzahl der Medien" auch zur Verfügung, bzw. kann man alldem mit 80 rundum folgen? Komische Logik, wer die Rente nicht beantragt hat wohl nichts darüber gewusst, denn sonst....
Da in der Vergangenheit zu viele Mütter den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch in Anspruch genommen haben, sind die Rententräger jetzt nicht mehr so großzügig.
Wer angibt, er habe von der Regelung zur Mütterrente seit dem 01.07.2014 nicht gewusst, ist jetzt gezwungen, das auch glaubhaft zu machen. Allein das Alter reicht da nicht aus, denn die meisten älteren Menschen haben auch jüngere Angehörige, die ihnen dies hätten vermitteln können. So wird jetzt jeder Einzelfall genau geprüft.