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Experten-Antwort

Mütterrente

von Normyrot07.01.2021 | 12:12
148 Ansichten
16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ein schönes neues Jahr zusammen. Mir geht es um die Auszahlung der Mütterrente für unsere Mutter. Unser Vater ist 08/2020 gestorben und daher habe ich Witwenrente für meinen Vater beantragt. Hierbei hat mich der Rentenberater darauf aufmerksam gemacht, dass meine Mutter auch ein Anrecht auf eigene Rente hätte, da sie zwei Kinder vor 1992 großgezogen hat. Bisher gab es keine Rentennummer und keinen Eintrag der Kinder für sie. Meine Mutter wurde Anfang 2019 daher auch nicht angeschrieben und auf Ihr Recht hingewiesen. Der Rentenantrag (12.10.2020) wurde daher auf den 01.01.2019 datiert. Mir wurde noch geraten, dass es noch die Möglichkeit gäbe eine Nachzahlung zu tätigen und dann eventuell sogar noch eine Nachzahlung ab dem 01.07.2014 zu erhalten. Auf Nachfrage bei dem Sachbearbeiter wurde mir nun allerdings gesagt, dass es keine Nachzahlung gäbe, sondern nur ab dem Antragsdatum bezahlt wird. Was ist denn nun richtig? Unterschiedliche Stellen unterschiedliche Aussagen... Vielen Dank für Ihre Aufklärung Normyrot

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Normyrot,

bei den "Mütterrenten" ist inzwischen nur noch im Ausnahmefall ein rückwirkender Rentenbeginn möglich (sozialrechtlicher Herstellungsanspruch). Im Übrigen findet § 99 SGB VI Anwendung.

Letztlich muss der Sachverhalt im Einzelfall durch den zuständigen Rentenversicherungsträger geprüft werden.

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15 Antworten

fuxxam 07.01.2021 | 12:22
Wann ist Ihre Mutter geboren?
Max4.0am 07.01.2021 | 12:24
Hallo Normyrot, ich hab's genauso für meine Mutter gemacht unter ähnlichen Voraussetzungen. Mütterrente beantragt, ging flugs, das Dingen online auszufüllen, Rentenberater (Knappschaft) mit ins Boot geholt, irgendwann eine Einmalzahlung von rund 1.000,00 getätigt (12x Mindestbeitrag), dann kam die Bewilligung und irgendwann nach Abgleichung etwaiger Fremdansprüche (die es nicht gab), die Nachzahlung ab 2014/2015 (das war 2019) und jeden Monat eine dreistellige Summe mehr. Hat alles in allem 1/2 - 3/4 Jahr gedauert und meine Mutter konnte ihre Witwenrente damit aufstocken und war ganz glücklich. Stichwort: Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch. 2014 wird aktuell nicht mehr klappen bei Ihnen ob der Verjährungsansprüche. Nachzulesen hier: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/muetter… Viel Erfolg!
Normyrotam 07.01.2021 | 12:27
Mutter 1939 Kinder 1962, 1964
Schlumpfam 07.01.2021 | 15:17
Zitat von Schlaubi anzeigenausblenden
Ein schönes neues Jahr zusammen. Mir geht es um die Auszahlung der Mütterrente für unsere Mutter. Unser Vater ist 08/2020 gestorben und daher habe ich Witwenrente für meinen Vater beantragt. Hierbei hat mich der Rentenberater darauf aufmerksam gemacht, dass meine Mutter auch ein Anrecht auf eigene Rente hätte, da sie zwei Kinder vor 1992 großgezogen hat. Bisher gab es keine Rentennummer und keinen Eintrag der Kinder für sie. Meine Mutter wurde Anfang 2019 daher auch nicht angeschrieben und auf Ihr Recht hingewiesen. Der Rentenantrag (12.10.2020) wurde daher auf den 01.01.2019 datiert. Mir wurde noch geraten, dass es noch die Möglichkeit gäbe eine Nachzahlung zu tätigen und dann eventuell sogar noch eine Nachzahlung ab dem 01.07.2014 zu erhalten. Auf Nachfrage bei dem Sachbearbeiter wurde mir nun allerdings gesagt, dass es keine Nachzahlung gäbe, sondern nur ab dem Antragsdatum bezahlt wird. Was ist denn nun richtig? Unterschiedliche Stellen unterschiedliche Aussagen... Vielen Dank für Ihre Aufklärung Normyrot
Da mittlerweile seit 1.7.2014 sehr viel Zeit vergangen ist, muss ihre Mutter nachweisen, dass sie bisher noch nie von einer Mütterrente erfahren hat. Durch die Vielzahl der Medien ist dies kaum machbar. Daher ist der Rentenbeginn 1.7.2014 nicht mehr möglich. Daher ist die Aussage, der Rentenbeginn ist der Antragsmonat richtig.
Hat man denn die "Vielzahl der Medien" auch zur Verfügung, bzw. kann man alldem mit 80 rundum folgen? Komische Logik, wer die Rente nicht beantragt hat wohl nichts darüber gewusst, denn sonst....
Schlaubiam 07.01.2021 | 15:04
Da mittlerweile seit 1.7.2014 sehr viel Zeit vergangen ist, muss ihre Mutter nachweisen, dass sie bisher noch nie von einer Mütterrente erfahren hat. Durch die Vielzahl der Medien ist dies kaum machbar. Daher ist der Rentenbeginn 1.7.2014 nicht mehr möglich. Daher ist die Aussage, der Rentenbeginn ist der Antragsmonat richtig.
Normyrotam 07.01.2021 | 15:22
Meine Mutter hat den höchsten Pflegegrad und Demenz. Sie war dazu nicht in der Lage die Pressemitteilungen zu verstehen. Es wäre ja schon ein Thema die Nachzahlung zum 01.01.2019 zu bekommen. Dies wurde mir vorher als Mindestzahlung in Aussicht gestellt. Soll ich mir hierzu Unterstützung holen und wenn ja, wo?
DRVam 07.01.2021 | 15:28
Zitat von Schlumpf anzeigenausblenden
Schlumpf schrieb

Ein schönes neues Jahr zusammen.

Mir geht es um die Auszahlung der Mütterrente für unsere Mutter. Unser Vater ist 08/2020 gestorben und daher habe ich Witwenrente für meinen Vater beantragt. Hierbei hat mich der Rentenberater darauf aufmerksam gemacht, dass meine Mutter auch ein Anrecht auf eigene Rente hätte, da sie zwei Kinder vor 1992 großgezogen hat. Bisher gab es keine Rentennummer und keinen Eintrag der Kinder für sie. Meine Mutter wurde Anfang 2019 daher auch nicht angeschrieben und auf Ihr Recht hingewiesen. Der Rentenantrag (12.10.2020) wurde daher auf den 01.01.2019 datiert. Mir wurde noch geraten, dass es noch die Möglichkeit gäbe eine Nachzahlung zu tätigen und dann eventuell sogar noch eine Nachzahlung ab dem 01.07.2014 zu erhalten. Auf Nachfrage bei dem Sachbearbeiter wurde mir nun allerdings gesagt, dass es keine Nachzahlung gäbe, sondern nur ab dem Antragsdatum bezahlt wird. Was ist denn nun richtig? Unterschiedliche Stellen unterschiedliche Aussagen...

Vielen Dank für Ihre Aufklärung

Normyrot[/quote]

Da mittlerweile seit 1.7.2014 sehr viel Zeit vergangen ist, muss ihre Mutter nachweisen, dass sie bisher noch nie von einer Mütterrente erfahren hat. Durch die Vielzahl der Medien ist dies kaum machbar.

Daher ist der Rentenbeginn 1.7.2014 nicht mehr möglich. Daher ist die Aussage, der Rentenbeginn ist der Antragsmonat richtig.[/quote] Hat man denn die "Vielzahl der Medien" auch zur Verfügung, bzw. kann man alldem mit 80 rundum folgen? Komische Logik, wer die Rente nicht beantragt hat wohl nichts darüber gewusst, denn sonst....

Da mittlerweile seit 1.7.2014 sehr viel Zeit vergangen ist, muss ihre Mutter nachweisen, dass sie bisher noch nie von einer Mütterrente erfahren hat. Durch die Vielzahl der Medien ist dies kaum machbar. Daher ist der Rentenbeginn 1.7.2014 nicht mehr möglich. Daher ist die Aussage, der Rentenbeginn ist der Antragsmonat richtig.
Hat man denn die "Vielzahl der Medien" auch zur Verfügung, bzw. kann man alldem mit 80 rundum folgen? Komische Logik, wer die Rente nicht beantragt hat wohl nichts darüber gewusst, denn sonst....
Da in der Vergangenheit zu viele Mütter den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch in Anspruch genommen haben, sind die Rententräger jetzt nicht mehr so großzügig. Wer angibt, er habe von der Regelung zur Mütterrente seit dem 01.07.2014 nicht gewusst, ist jetzt gezwungen, das auch glaubhaft zu machen. Allein das Alter reicht da nicht aus, denn die meisten älteren Menschen haben auch jüngere Angehörige, die ihnen dies hätten vermitteln können. So wird jetzt jeder Einzelfall genau geprüft.
Siehe hieram 07.01.2021 | 17:12
Zitat von Normyrot anzeigenausblenden
Sie müssten wohl glaubhaft machen, dass außer Ihrer Mutter, die anscheinend 'entschuldigt' ist und es deshalb nicht wissen konnte, vor allem aber auch seinerzeit Ihr Vater, Sie selbst oder ein (wenn vorhanden) rechtlicher Betreuer Ihrer Mutter nichts in der Presse mitbekommen hatten. Unterstützung könnten Sie sich in diesem Fall bei einem Sozialverband (VdK, SozVD,...) holen. Bedarf eines Mitgliedsbeitrages von ca. 100,00 EUR/Jahr.
Ralpham 07.01.2021 | 16:57
Aus den Gemeinsame Rechtliche Anweisungen: "Ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch kommt nur noch dann in Betracht, wenn die verspätete Antragstellung ausdrücklich mit der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der RVTräger begründet wird." Einen möglichen Widerspruch sollten Sie also entsprechend begründen.
Max4.0am 07.01.2021 | 17:57
Wie gesagt, 2019 ging das noch recht einfach. Und auch ich als Kind hatte nie etwas davon gehört, so etwas wie Foren kannte ich nicht - weil's mich ja schließlich nichts anging. Um was soll man sich alles kümmern und für was alles interessieren? Es hat auch niemand bei der Antragsstellung danach gefragt und wenn, hätte ich glaubhaft machen können, dass meine Mutter nie Post von der DRV bekommen hatte und sie sonst nach eigenen Worten auch niemand aufgefordert/informiert hat, einen solchen Antrag zu stellen. Ich kann mir auch nicht wirklich vorstellen, dass jetzt die Angehörigen dafür zur Rechenschaft gezogen werden sollen - okay, bei rechtlich bestellten Betreuern sehe ich das ggf. noch ein, aber nicht, wenn man eigens selbst betroffen ist. Was haben die Angehörigen damit zu tun, dass man einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch verfolgt? Die Kinder hat man schließlich auch selbst geboren. @Poster: Da es hier ja doch um etwas mehr Geld geht, würde ich das eher direkt anwaltlich prüfen lassen - entweder schon im Rahmen des Antrags oder spätestens bei Ablehnung (nicht den Umweg über Sozialverbände etc. nehmen, wo häufig einfach keine Ahnung herrscht - das Geld kann man sich sparen).
DRVam 07.01.2021 | 18:12
Zitat von Max4.0 anzeigenausblenden
Wie es bei Ihnen war, hilft jetzt keinem mehr. Zeiten und Auffassungen ändern sich. Es gibt die Möglichkeit des Widerspruchs und ggf. der Klage. Dass dies zeitaufwendig und ggf. mit rechtlichem Beistand nicht kostenlos ist, liegt in der Natur der Sache. Ich sehe das übrigens völlig anders als Sie und kann mir nur im Einzelfall vorstellen, dass Betroffene tatsächlich über 6 Jahre keine Information zu einer möglichen Mütterrente hatten und da sind auch die nächsten Angehörigen in der Pflicht. Da aber auch meine Meinung genauso wenig zählt wie Ihre, warten wir mal die eventuell anstehenden Widerspruchsverfahren oder sogar Klageentscheidungen ab. Es wird auf jeden Fall schwieriger werden, rückwirkend die Mütterrente zu erhalten. In der Masse der Berechtigten sind es auch nur noch Einzelfälle und diese müssen es eben glaubhaft begründen, aus welchen Gründen sie, im Gegensatz zu den vielen anderen, nicht schon vorher die Möglichkeit der Antragstellung genutzt haben.
Max4.0am 07.01.2021 | 18:47
Ja, das stimmt wohl - die Meinung einzelner interessiert nicht. Aber es gibt dennoch sehr viele Dinge zwischen Himmel und Erde, und sogar wenn man vielseitig interessiert ist, die einfach an einem vorbeigehen - zumal es auch viele Frauen betrifft/betraf, die nie einen eigenen Rentenanspruch hatten. Wenn sie von Interesse sind, und mir ist das hier erstmalig im Forum aufgrund von EMR-Recherchen begegnet, wird man nachhaken. In der Generation meiner Mutter wusste das niemand - und deren Kinder hatten sich 2019, als ich sie darauf verwies, dass es das gibt und man schnellstmöglich tätig werden sollte - nicht die Mühe der Beantragung gemacht. Jedenfalls würde ich dem Poster raten, da so schnell wie möglich den Antrag zu stellen.
Max4.0am 07.01.2021 | 22:43
Ich meinte natürlich: "Jene nachfolgende Generation, die sich nicht gekümmert hat, stellt auch KEINEN Antrag." Insofern fallen diese unter einer Sanktion raus. Entschuldigung. Leider kann man hier im Nachhinein nicht mal schnell korrigieren.
Max4.0am 07.01.2021 | 22:41
Nein, DRV, das ist NICHT der Knackpunkt. Es geht hier um Nichtwissen. Jene nachfolgende Generation, die sich nicht gekümmert hat, stellt einen Antrag. Ich hatte sie nur zum Vgl. herangezogen; weil ich das selbst nicht verstehen konnte - Verschenken von Geld und letztlich damit zumindest keine finanzielle Wertschätzung einer Lebensleistung. Ich hatte mich gekümmert, weil meine Mutter nicht in der Lage dazu war so wie viele andere auch. Und einige von ihnen werden sich gefreut haben, nun auch noch ein paar Euro für das Stück Kuchen am Nachmittag übrig zu haben und nicht mehr jeden cent umdrehen zu müssen. :-) Aber ich bin auch gespannt, ob es hier noch zu Verfahren/Urteilen kommen wird.
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