Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Mütterrente ab 01.07.2014

von Friedhelm20.12.2016 | 15:36
1565 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Meine Mutter, geb. 1929, war heute bei einem Versichertenältesten der LVA, welcher ihr den Antrag auf Witwenrente erstellt hat. Bei diesem Gespräch erwähnte der gute Mann, dass meine Mutter evtl. noch Anspruch auf Mütterrente hätte, dabei liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: Meine Mutter hat 2 Kinder und keine weiteren Rentenzeiten. Jetzt sagte uns der Mann, wenn meine Mutter jetzt den Rentenantrag stellt und für 12 Monate Beiträge nachzahlt, bekäme Sie die Rente rückwirkend ab Juli 2014 ausbezahlt. Ist das so richtig, kann sie wirklich noch rückwirkend diese Rente bekommen? Falls ja, sollte Mama sofort den Rentenantrag stellen. Danke für eine baldige Information sagt Fiedhelm und wünscht allen frohe Weihnachten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Friedhelm,

die Information ist richtig. Ihre Mutter kann durch die Zahlung von 12 freiwilligen Beiträgen die Wartezeit für eine Regelaltersrente erfüllen. Diese Rente wird rückwirkend ab 01.07.2014 gezahlt, wenn Ihre Mutter bisher noch nicht von ihrem Rentenversicherungsträger über die Möglichkeit der Beitragszahlung informiert wurde.

Nachdem ihre Mutter nun von dem Versichertenältesten aufgeklärt wurde, sollte sie den Antrag möglichst umgehend stellen, da die Rente ansonsten nicht rückwirkend ab 01.07.2014 gezahlt werden kann.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Friedhelmam 21.12.2016 | 09:10
Lieber Experte, trifft die Aussage auch zu wenn die Rentenversicherung noch gar nichts von den beiden Kindern erfahren hat? Meine Mutter wusste nicht mal dass für sie eine Nummer bei der Rentenversicherung vorhanden ist, dass hat sie erst nach einem Telefonat durch den Versichertenältesten erfahren. Und ob irgendwelche Zeiten in ihrem Konto sind ist ihr auch nicht bekannt, deswegen wurde gestern ein sogenannter Verlauf bei der Rentenversicherung angefordert. Ich bin mal gespannt was da drin steht.
Schadeam 21.12.2016 | 10:37
Ja! Umgehend Rente beantragen......sofern das der Versichertenälteste nicht bereits getan hat.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026