Hallo Friedhelm,
die Information ist richtig. Ihre Mutter kann durch die Zahlung von 12 freiwilligen Beiträgen die Wartezeit für eine Regelaltersrente erfüllen. Diese Rente wird rückwirkend ab 01.07.2014 gezahlt, wenn Ihre Mutter bisher noch nicht von ihrem Rentenversicherungsträger über die Möglichkeit der Beitragszahlung informiert wurde.
Nachdem ihre Mutter nun von dem Versichertenältesten aufgeklärt wurde, sollte sie den Antrag möglichst umgehend stellen, da die Rente ansonsten nicht rückwirkend ab 01.07.2014 gezahlt werden kann.