Meine Mutter, geb. 1929, war heute bei einem Versichertenältesten der LVA, welcher ihr den Antrag auf Witwenrente erstellt hat. Bei diesem Gespräch erwähnte der gute Mann, dass meine Mutter evtl. noch Anspruch auf Mütterrente hätte, dabei liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: Meine Mutter hat 2 Kinder und keine weiteren Rentenzeiten. Jetzt sagte uns der Mann, wenn meine Mutter jetzt den Rentenantrag stellt und für 12 Monate Beiträge nachzahlt, bekäme Sie die Rente rückwirkend ab Juli 2014 ausbezahlt. Ist das so richtig, kann sie wirklich noch rückwirkend diese Rente bekommen? Falls ja, sollte Mama sofort den Rentenantrag stellen.
Danke für eine baldige Information sagt Fiedhelm und wünscht allen frohe Weihnachten.
Hallo Friedhelm,
die Information ist richtig. Ihre Mutter kann durch die Zahlung von 12 freiwilligen Beiträgen die Wartezeit für eine Regelaltersrente erfüllen. Diese Rente wird rückwirkend ab 01.07.2014 gezahlt, wenn Ihre Mutter bisher noch nicht von ihrem Rentenversicherungsträger über die Möglichkeit der Beitragszahlung informiert wurde.
Nachdem ihre Mutter nun von dem Versichertenältesten aufgeklärt wurde, sollte sie den Antrag möglichst umgehend stellen, da die Rente ansonsten nicht rückwirkend ab 01.07.2014 gezahlt werden kann.
Lieber Experte,
trifft die Aussage auch zu wenn die Rentenversicherung noch gar nichts von den beiden Kindern erfahren hat? Meine Mutter wusste nicht mal dass für sie eine Nummer bei der Rentenversicherung vorhanden ist, dass hat sie erst nach einem Telefonat durch den Versichertenältesten erfahren. Und ob irgendwelche Zeiten in ihrem Konto sind ist ihr auch nicht bekannt, deswegen wurde gestern ein sogenannter Verlauf bei der Rentenversicherung angefordert. Ich bin mal gespannt was da drin steht.
Ja! Umgehend Rente beantragen......sofern das der Versichertenälteste nicht bereits getan hat.