Die Zusendung eines Versicherungsverlaufs genügt meines Erachtens nicht. Es muss schon ein konkreter Hinweis gegeben worden sein. Natürlich kann man argumentieren, dass es seit 2014 hierzu einige Presseinformationen gab und damit eigentlich jeder informiert war. Darüber kann man streiten.
Gehen Sie zu dem Beratungsgespräch und machen Sie ggf. deutlich, dass Ihre Mutter keine Informationen zu diesen Nachzahlungsmöglichkeiten hatte. Ihre Chancen stehen nicht schlecht.