Mütterrente ab 1.07.14 - keine Auswirkung auf Rente ??

von
Frank Wagner

Hallo,

auf dem neuen Rentenbescheid meiner Mutter kann ich keinerlei Auswirkung der neuen "Mütterrente" erkennen.
Ihre magere Rente wurde um 11 Euro (vor Abzügen) erhöht. Die Mütterrente sollte doch alleine schon im Westen knapp 30 Euro sein?!?

Wo kann man sehen, ob hier alles richtig läuft?

mfg Frank

von
GroKo

Zitiert von: Frank Wagner

Hallo,

auf dem neuen Rentenbescheid meiner Mutter kann ich keinerlei Auswirkung der neuen "Mütterrente" erkennen.
Ihre magere Rente wurde um 11 Euro (vor Abzügen) erhöht. Die Mütterrente sollte doch alleine schon im Westen knapp 30 Euro sein?!?

Wo kann man sehen, ob hier alles richtig läuft?

mfg Frank


Mein Gott, das Gesetz ist einen ganzen Tag alt und die RV soll schon Millionen von Renten dahingehend überprüft haben.
Die Erhöhung kommt schon.

von
Martin

Die Erhöhung von der Sie hier schreiben ist lediglich die Rentenanpassung zum 01.07.2014.
Die Erhöhung der Kindererziehungszeit(en), die von der Politik reißerisch mit "Mütterrente" tituliert wurde, wird erst im Herbst in einem zweiten Schritt erfolgen.
Habe Sie bitte noch etwas Geduld.
Ihre Mutter erhält dann einen weiteren Bescheid bzw. eine Mitteilung.

Experten-Antwort

Hallo,

voraussichtlich Mitte August wird die Mütterrente erstmalig zur Auszahlung kommen. Die Monate Juli, August und September werden dann in einer Einmalzahlung angewiesen, ab Oktober soll die Mütterrente für die Bestandsrenter laufend gezahlt werden.

von
nicht schon wieder

den ganzen lieben langen Tag immer die gleiche Frage - Hilfe!

Experten-Antwort

Über die "Mütterrente" wird gesondert informiert. Die jetzige Rentenanpassung zum 01.07.2014 enthält lediglich die Erhöhung um 1,67 % West (2,53% Ost).

von
Batrix

Bitte die GESAMTE Rentenanpassungsmitteilung lesen! (Wozu werden die überhaupt verschickt *grummel*)

Auf der dritten Seite steht ganz klar, dass über die Erhöhung durch die Mütterrente gesondert Mitteilung ergeht!

von
Schade

Lieber Experte,

gilt Ihre Antwort für jeden Versicherungsträger oder zitieren Sie lediglich die Pressemitteilung "Ihrer" DRV? (entuell DRB BaWü)

Schafft es auch ein anderer Träger - nennen wir ihn mal DRV Bund - die Mütterrente ab Oktober monatlich zu zahlen und die NZ für 3 Monate schon im August?

von
=//=

Zitiert von: Schade

Lieber Experte,

gilt Ihre Antwort für jeden Versicherungsträger oder zitieren Sie lediglich die Pressemitteilung "Ihrer" DRV? (entuell DRB BaWü)

Schafft es auch ein anderer Träger - nennen wir ihn mal DRV Bund - die Mütterrente ab Oktober monatlich zu zahlen und die NZ für 3 Monate schon im August?

Bei Bestandsrentnern (Rentner am 30.06.2014) werden die Zuschläge für KEZ vom Postrentenzahldienst ausgezahlt, und zwar für alle RV-Träger. Im August könnten mit Sicherheit nicht für 3, sondern nur für 2 Monate (Juli und August) diese Zuschläge nachgezahlt werden.

Dies ist aber aus praktischen Gründen absolut nicht möglich, sondern frühestens im Herbst (ab Oktober). Es ergibt sich dann natürlich eine Nachzahlung von Juli an.

von
Otto

Wenn man etwas die Presse verfolgt, dann wäre diese Frage völlig überflüssig...

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