Bekannte von mir, beide Ärzte, erhalten ihre Altersversorgung von der Ärzteversorgung Niedersachsen.
Sie haben 3 Kinder, können für diese noch bei der Rentenversicherung die Mütterrente beantragt werden?
Bekannte von mir, beide Ärzte, erhalten ihre Altersversorgung von der Ärzteversorgung Niedersachsen.
Sie haben 3 Kinder, können für diese noch bei der Rentenversicherung die Mütterrente beantragt werden?
Wenn das Versorgungswerk der Ärzte keine entsprechende Bewertung der Kindererziehung kennt, stehen die Chancen m.E. gut, dass sich aus der Erziehung dreier Kinder eine zusätzliche Rente ableitet.
Eine Anfrage bei der Ärzteversorgung könnte das klären.
"Nach den bisherigen Feststellungen werden Erziehungszeiten in _keinem_ der bereits abschließend geprüften berufsständischen Versicherungs- oder Versorgungseinrichtungen gleichwertig berücksichtigt. Erziehungszeiten können daher (…) bei Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen in der Rentenversicherung vorgemerkt werden."
Zitat aus:
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_56R7.4.5
...was bei 3 Kindern zur "Mütterrente"/Regelaltersrente führt - schleunigst Antrag stellen/Termin in der nächsten Beratungsstelle absprechen.
Gruß
w.
PS: Überraschungen/keine Mütterrente kann es natürlich geben, wenn es keine eigenen Kinder sind (Adoptiv- oder Pflegekinder, die erst nach dem 12. Monat in den Haushalt aufgenommen worden sind).
Die Auswertung der Satzungen der berufsständischen Versorgungswerke hat ergeben, dass keine Satzung eine annähernd gleichwertige Berücksichtigung der Erziehungsleistung in der berufsständischen Versorgung vorsieht. Für alle nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI/§ 7 Abs. 2 AVG von der Versicherungspflicht Befreiten können die in der Zeit der Befreiung von der Versicherungspflicht liegenden Kindererziehungszeiten bei Vorliegen aller weiteren Voraussetzungen vorgemerkt werden.
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