Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Theodora,
wir empfehlen Ihnen, die Kindererziehungszeiten beim Rentenversicherungsträger zu beantragen. Hierzu sollten die Geburtsurkunden vorgelegt werden.
Da 3 Kinder erzogen wurden, werden Sie für insgesamt 6 Jahre Beitragszeiten (Kindererziehungszeiten) erhalten.
Damit ist die Mindestversicherungszeit erfüllt. Dies führt frühestens ab dem 01.07.2014 zu einem Rentenanspruch, der bei ca. 171,66 EUR brutto (West) liegt.
Sofern Sie vor 1949 geboren sind, sollte neben dem Antrag auf Feststellung der Kindererziehungszeiten auch ein Rentenantragsverfahren eingeleitet werden.
@@@Rentenzombie @@@ Hallo Rentenzomie und Sie müssten sich für Ihren Kommentar und dem Neid schämen, denn jedem gebührt das, was er leistet. Sie hätten doch sicherlich auch die Möglichkeit gehabt Arzt zu werden, oder??? Ich finde es schrecklich wenn Menschen vom Neid zerfressen sind! Einen schönen SonntagGuten Tag, habe 30 Jahre als Ärztin gearbeitet und nebenbei 3 Kinder erzogen. Steht mir die Mütterrente zu? Bisher sind meine Kinder nicht im Rentenkonto gespeichert. Danke.Sie bekommen den Kanal wohl garnicht voll?! Sind Sie nach 30 ach so armen Berufsjahren als Ärztin, in denen Sie gewiss nur draufgezahlt haben, wohl noch auf die paar Euro angewiesen? Schämen Sie sich.
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