Für die Erziehung eines jeden Kindes sind 10 Jahre Berücksichtigungszeit anzusetzen. Dies gilt auch dann, wenn eine Berücksichtigungszeit mit einer Berücksichtigungszeit für ein anderes Kind ganz oder teilweise zusammentrifft. Das Zusammentreffen von Berücksichtigungszeiten führt jedoch nicht- wie bei der Kindererziehungszeit - zu einer Verlängerungszeit.