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Experten-Antwort

Mütterrente , anrechnung für andere Rententenarten

von Elisabeth25.11.2014 | 20:03
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8 Antworten

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Es wäre mir sehr lieb, wenn jemand mir sagen könnte, auf welche andere Rentenarten die Mütterrente anrechenbar ist.

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Elisabeth,

W*lfgang hat in seinem ersten Beitrag bereits zutreffend erklärt, dass es sich bei der sogenannten Mütterrente um keine neue Rentenart handelt, sondern lediglich eine Erhöhung der Rente stattgefunden hat, die wie jede andere Erhöhung der Rente zu behandeln ist.

Insofern ist eine Anrechnung bei allen anderen Leistungen, die einkommensabhängig gewährt werden, zu prüfen.

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7 Antworten

KSCam 25.11.2014 | 21:33
Könnten Sie die Frage etwas präziser stellen? Was meinen Sie? Die "Mütterrente" ist ja keine eigene Rentenart sondern nur eine Erhöhung der Rente in der Kindererziehungszeiten enthalten sind. Eine durch die Kinder höhere eigene Alters- oder EM Rente könnte im Rahmen der Einkommensanrechnung allerhöchstens dafür sorgen, dass eine gleichzeitig bezogene Witwenrente geringer wrd. Meinen Sie das?
W*lfgangam 25.11.2014 | 21:34
Hallo Elisabeth, die Erhöhung der _eigenen_ Rente (Altersrente oder Erwerbsminderungsrente, ggf. noch 'uralte' Berufs- oder Erwerbsunfähigkeiten) kann zu Kürzungen bei Hinterbliebenenrenten (Witwen- oder Witwerrenten führen) führen. Ja selbst uralte Betriebsrenten (z. B. VBL) hängen von Rentenhöhen ab. Daneben sind grundsätzlich sämtliche bedürftigkeitsabhängige Sozialleistungen 'betroffen', wo (erhöhte) Rente anzurechnen ist . Außen vor bleiben hier nur die Mütter, die vor 1921 geboren sind/alternativ vor 1997, in diese eher wenigen Fällen mit DDR-Hintergrund. Auch eine Unfallrente kann dazu führen, dass erstmalig oder weiter eine Kürzung der eigenen Rente vorzunehmen ist. Andere Sozialleistungen wie Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt/Wohngeld … ja sogar Bafög oder BAB hängen von (erhöhten) Rentenzahlungen ab. Und plötzlich ist auch noch die 'GEZ-Befreiung weg. Einfache Frage – vielschichtige Antwort. Es kommt wie immer auf den Einzellfall an. Gruß w.
Schießl Konrad abgekürzt Schiko..am 25.11.2014 | 21:55
Die Mütterrente ist doch keine neue Rentenart, vielmehr eine Gebrauchsbezeichnung für den nunmehr zweiten Entgeltpunkt für Geburten vor 1992. Für Geburten ab 1992 gelten ja längst drei EP. ( Erziehungsjahre). Es wird also die bisherige Rente einer Mutter erhöht. Nenne mal als eigene Bruttorente 880 Brutto und eine Witwenrente von 300 Euro Brutto. 880 Euro minus 123 14% Abschlag ----- 757 minus 755 26.4facher Rentenwert West(gerundet) ----- 2 wäre mit 40% anzurechnen a/Wwe Rente - -------------------------------------------------------- Neue Berechnung 880 + 57,21 2 Geburten 937 minus 14% 131 Abschlag ( gerundet) ----- 806 minus, wie gehabt 755 anrechnungsfrei, verbleiben ----- 51 mit 40% , Eur2 20 anzurechnen, die Witwenrente von 300 reduziert sich auf 280 Brutto. Dies wollten Sie wahrscheinlich wissen. MfG.
W*lfgangam 25.11.2014 | 21:41
Nachtrag: und auch 'andere' Renten sind die im Rahmen eines Versorgungsausgleich ermittelten zu teilenden Anwartschaften, die den/die EX betreffen und zu Neuberechnungen/Bonus/Malus führen können – sofern ein Antrag auf Abänderung/Neuberechnung des Versorgungsausgleichs gestellt wird. Gruß w. ...wenn ich jetzt irgendwas aus dem alltäglichen Geschäft noch vergessen haben sollte, möge man/frau es gerne ergänzen :-)
Schießl Konradam 25.11.2014 | 22:59
Entschuldigung, Herr Oberlehrer hat Recht, es sind 57,22 Euro und die Beamten bekommen einheitlich im Jahr 12 mal Pension. MfG.
W*lfgangam 25.11.2014 | 22:37
...oups, bekommt das eine Kind etwa 1 Cent mehr oder das andere einen weniger? Klar, das Erstgeborene hat immer den 1-Cent-Bonus. Gruß w. ...was macht das Aba-2.0-Update? - einfach mal auf 'Automatisches Update' stellen ;-)
W+lfgangam 25.11.2014 | 23:24
...wollen Sie damit sagen, dass 'nur' Beschäftigte, also Rentenempfänger, eher unregelmäßige Zahlungen erhalten, nicht mal jeden Monat was aufs Konto bekommen - da sollten Sie mal mit Ihrer DRV Kontakt aufnehmen, wenn die einheitlichen/12-Monats-Zahlungen stocken. Sie müssen natürlich Ihren Verzug ins außervertragliche Ausland der DRV rechtzeitig mitteilen, damit das einheitlich weiter läuft ;-) Gruß w. ...Sie können so schöne 'Vorlagen' liefern, um daraus ein Mehr-Wissen für Alle zu generieren 8-)
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