Hallo
Habe nie rentenversicherungspflichtig gearbeitet,war immer nur Hausfrau.
Habe aber 3 Kinder,alle vor 1992 geboren.
Macht zusammen 3 Jahre Kindererziehungszeit.
Ich habe mir also über eine eigene Rente nie Gedanken gemacht.
Frage: Sollte dieses Gesetz mit der Mütterrente kommen, habe ich dann auch Anspruch ?
Müssen nicht noch zusätzlich in der Vergangenheit Rentenbeiträge bezahlt worden sein ? Habe sowas irgendwo gelesen.
Ja, auch Mütterrente für Sie.
3 Kinder macht dann zusammen 6 EP.
Wenn das Gesetz durch ist, einfach die Rente beantragen.
...falls sie schon im Rentenalter sind, natürlich.
Ansonsten abwarten bis die Zeit erreicht ist.
Ja,ich schon im Rentenalter,bekomme aber nichts,da ich nicht eingezahlt habe.
Ja,ich schon im Rentenalter,bekomme aber nichts,da ich nicht eingezahlt habe.
Sie haben aber die deutsche Staatsbürgerschaft?
Nach meiner Info müssen 60 Monate Beiträge bezahlt werden, sonst auch keine Rente.
Nach meiner Info müssen 60 Monate Beiträge bezahlt werden, sonst auch keine Rente.
Grottenfalsch.
Und was GroKo ist richtig? Nicht nur Sprüche, Butter bei die Fische.
Nach meiner Info müssen 60 Monate Beiträge bezahlt werden, sonst auch keine Rente.
Grottenfalsch.
Ausnahmsweise mal richtig.
Kindererziehungzeiten sind Pflichtbeiträge in der Rentenversicherung.
Die Mutter muss hierfür keine Beiträge zahlen.
Bei 3 Kindern also 72 Monate. Damit sind die Voraussetzngen erfüllt.
Gig
Gestern gab es eine Frage , eine 72 J.alte Frau, 3 Ki. bekam noch nie eine Rente für die Kinder. Wie ist so etwas möglich.
Gestern gab es eine Frage , eine 72 J.alte Frau, 3 Ki. bekam noch nie eine Rente für die Kinder. Wie ist so etwas möglich.
Hallo Laura,
das ist bisher so korrekt:
- bis 30.06.2014: 3 Kinder vor 1992 geboren = 3 Jahre (36 Kalendermonate ) mit Kindererziehungszeiten angerechnet , somit nicht mindestens 60 Kalendermonate Minderstversicherungszeit ("Wartezeit") --> keine Rente
- voraussichtlich ab 01.07.2014: 3 Kinder vor 1992 geboren = 3 * 2 Jahre (72 Kalendermonate ) mit Kindererziehungszeiten angerechnet , somit mindestens 60 Kalendermonate Minderstversicherungszeit ("Wartezeit") --> Rente ab 01/07/2014
Es geht nicht nur um die Engeltpunkte, sondern auch um die anzurechnenden Zeiten.
zelda
Gestern gab es eine Frage , eine 72 J.alte Frau, 3 Ki. bekam noch nie eine Rente für die Kinder. Wie ist so etwas möglich.
Nun die Dame war vermtulich nie berufstätig bzw. selbständig (nie geklebt)und war deshalb der Meinung das Sie keine Rente erhält und hat deshalb eben auch keine Rente beantragt!
Gestern gab es eine Frage , eine 72 J.alte Frau, 3 Ki. bekam noch nie eine Rente für die Kinder. Wie ist so etwas möglich.
Nun die Dame war vermtulich nie berufstätig bzw. selbständig (nie geklebt)und war deshalb der Meinung das Sie keine Rente erhält und hat deshalb eben auch keine Rente beantragt!
In solchen Fällen kann demnächst die Rente
beantragt werden. Bei drei Kindern ergeben
sich dann 6 Entgeltpunkte, die auch voll zum
Tragen kommen, da ja auch die Höchstpunkte nicht überschritten werden,
, wenn nur EP. für KEZ., früher 3 ,
nunmehr 6, verrechnet werden.
Rentenwert West 28,61 x 6 Euro 171,66
Brutto, minus 10,25 % für Kr./PflV. 154,06
Zahlbetrag.
Der 3.EP. wird wohl nicht mehr kommen,
auch wenn Gysi lt.Drucksache 18/765 vom 11.3.1014 für erst nach 1992 geborene
Kinder 3 EP. erwähnte , die Anerkennung
für schon in 1992 Geborene unterschlagen
hat.
Hoffe die Mütterente kommt, denn sonst wären die Mütter die vor 1992 Kinder bekamen, mehrmals bestraft, zum einem da es in der damaligen Zeit noch keinen Luxus gab, auch keine Weg-Werfwindel, Baby Brei selbst gekocht.usw, mit 3 Kinder aufn Fahrrad zur Arbeit gefahren, damit man (Frau) Familie versorgen konnte. Ihr Politiker seit froh, daß ich aus einem Rentenzahler, euch 3 gemacht habe :-)
Wegwerfwindeln und Fertigbrei gab es allerdings auch schon 1990 und 1991.......aber wir wissen, was Sie meinen.....:)
ich rede nicht von von 1990 und 1991, das war ja schon nach der Wende, ich rede vor der Wende-Zeit und noch früher.
Ein Glück, daß alle wissen oder nicht wissen wollen... Schade
Danke an KSC, was Sie denken.
LG Hella aus Ungarn
Mit einer Minimalrente kann man als Deutsche in Ungarn gut leben.
Sogar Haus kaufen. Wo gibt das in Deutschland?
Hallo Chunch,
sofern die sogenannte „Mütterrente“ wie derzeit ausgestaltet beschlossen wird, können Ihrer Mutter bei Erfüllung der Voraussetzungen pro Kind 24 Kalendermonate an Kindererziehungszeiten anerkannt werden. Mit den insgesamt dann 72 Kalendermonaten Kindererziehungszeit wäre die Wartezeit für eine Regelaltersrente mit Inkrafttreten der „Mütterrente“ am 01.07.2014 erfüllt. Ab diesem Zeitpunkt bestünde Anspruch auf Altersrente.
Für den Rentenanspruch ist eine eigene Beitragszahlung, wie von ihnen vermutet, nicht erforderlich. Die anzurechnenden Kindererziehungszeiten sind Pflichtbeitragszeiten und bei der Wartezeit mitzurechnen.
Wir empfehlen Ihnen, zur Rentenantragstellung schon jetzt einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle oder beim Versicherungsamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt zu vereinbaren. Sofern die Kindererziehungszeiten noch nicht in der Rentenversicherung anerkannt sind, müsste auch die Anerkennung dieser Zeiten beantragt werden.
Selbstverständlich kann die gesetzliche Neuregelung erst nach Abschluss des Gesetzgebungsver-fahrens von den Rentenversicherungsträgern umgesetzt werden.