Hallo Zeyneb,
die geplanten Änderungen für die Vergütung von Kindererziehungsleistungen betreffen sowohl erziehende Männer als auch Frauen. Die Leistungserhöhungen orientieren sich an den bereits gespeicherten – oder noch zu speichernden Kindererziehungszeiten. Ich rate dem Vater zu einem Beratungsgespräch in einer der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, da es ohne Datenmaterial leicht zu Fehleinschätzungen kommen kann.