Hallo Angelika,
die Kindererziehungszeiten müssten eigentlich im Rentenkonto der Verstorbenen gespeichert sein. Dann erhält Ihr Schwager auch die "Mütterrente" zu 60 % über die Witwerrente gezahlt. Allerdings wird - wie bisher ja auch- sein Einkommen auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.
Nur wenn die Kindererziehungszeiten bei Ihrem Schwager durch gemeinsame Erklärung oder auf Grund überwiegender Erziehung durch ihn in seinem Rentenkonto angerechnet wurden, bekommt er in seiner Altersrente die "Väterrente" gezahlt. Diese stellt dann aber anzurechnendes Einkommen bei der Witwerrente dar.