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Experten-Antwort

Mütterrente beantragen

von Maria4124.09.2014 | 08:47
1264 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich beziehe noch keine Rente, aber ich möchte jetzt Mütterrente beantragen. Ich muss eine Nachzahlung leisten. Meine Frage kann ich das Rentenformular R100 verwenden und welsche Nachweise sind nötig z.B. Geburtsurkunden der Kinder

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Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Maria41,

anders als der Name vermuten lässt, handelt es sich bei der sog. „Mütterrente“ nicht um eine eigene „Rente“, sondern um einen Bestandteil der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren sind, sollen für die Erziehung jedes Kindes ab dem 1. Juli 2014 einen zusätzlichen Entgeltpunkt erhalten. Dies entspricht derzeit einer Erhöhung der Rente von 28,14 Euro im Westen und 25,74 Euro im Osten.

Anspruch auf die „Auszahlung der Mütterrente“ besteht aber nur, wenn auch die Anspruchsvoraussetzungen für die Zahlung einer Rente (Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente) aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteht.

Weitere Informationen zum Thema Mütterrente finden Sie z. B. hier:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/Allgemeines/FAQ/rv_leistungsverbesserungsgesetz/140212_faq_muetterrente.html;jsessionid=DCA9FDA5EA9E11EAF715978A2613AA6B.cae04

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Man hat sich meines Wissens auf folgende grundsätzliche Regelung geeinigt: Die freiwilligen Beiträge, die nach § 282 SGB VI zur Erfüllung der Wartezeit nachgezahlt werden, gelten grundsätzlich als zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Beitragszahlung gezahlt. Daraus ergibt sich regelmäßig ein Rentenbeginn zum Folgemonat der Antragstellung auf die Nachzahlung freiwilliger Beiträge. Wenn also ein Antrag auf Nachzahlung freiwilliger Beiträge erst im September 2014 gestellt wird, käme ein Rentenbeginn erst im Folgemonat zum 01.10 2014 in Betracht.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Versichertenberateram 24.09.2014 | 11:33
Sie benötigen folgende Formulare: R 100, V 100 V 800, R 240 und R 810 Am besten Sie gehen zu Ihrer Gemeindeverwaltung oder direkt zu einem Beratungszentrum der Rentenversicherung oder Sie suchen sich einen Versichertenberater bzw. Versichertenältesten der Rentenversicherung. All diese Leute beraten Sie kostenlos und helfen Ihnen bei der Antragstellung.
W*lfgangam 24.09.2014 | 21:07
> ich beziehe noch keine Rente, aber ich möchte jetzt Mütterrente beantragen. Ich muss eine Nachzahlung leisten. Hallo Experten/in und andere Wissende, diese Konstellation nehme ich erneut zum Anlass nachzufragen, ob hier - sofern das Auslegungskomitee der DRV dazu inzwischen eine Antwort gefunden hat - der 01.07. als Rentenbeginn und Nachzahlung gilt (bis zu welchem Antragsdatum?), oder erst ab Folgemonat nach Antragstellung/Bereiterklärung zur Beitragsentrichtung der Rentenbeginn einsetzt. Gruß w.
W*lfgangam 25.09.2014 | 20:12
Vielen Dank Experte/in für die Info. Dann hat sich also "gesundes" Rechtsempfinden (es war nie anders bei Beitragszahlungen/Antragsmonat) gegen anfängliche Überlegungen, das bei 'zeitnaher' Antragstellung/31.10. auf den Rentenbeginn 01.07. laufen zu lassen, durchgesetzt. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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