Hallo Maria41,
anders als der Name vermuten lässt, handelt es sich bei der sog. „Mütterrente“ nicht um eine eigene „Rente“, sondern um einen Bestandteil der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren sind, sollen für die Erziehung jedes Kindes ab dem 1. Juli 2014 einen zusätzlichen Entgeltpunkt erhalten. Dies entspricht derzeit einer Erhöhung der Rente von 28,14 Euro im Westen und 25,74 Euro im Osten.
Anspruch auf die „Auszahlung der Mütterrente“ besteht aber nur, wenn auch die Anspruchsvoraussetzungen für die Zahlung einer Rente (Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente) aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteht.
Weitere Informationen zum Thema Mütterrente finden Sie z. B. hier:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/Allgemeines/FAQ/rv_leistungsverbesserungsgesetz/140212_faq_muetterrente.html;jsessionid=DCA9FDA5EA9E11EAF715978A2613AA6B.cae04