Sylvia S. schrieb: (Anfang Juni 2014)
Meine Mutter (*1933) hat 4 Kinder groß gezogen und erhält eine (sehr kleine) Witwenrente
Als Hausfrau und Mutter hat sie keine Beiträge zu gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet
Mit der neuen gesetzlichen Regelung zur *sogenannten Mütterrente* würde Sie m. E. für Kindererziehungszeiten 96 Monate (= 8 Jahre) Pflichtbeiträge angerechnet bekommen - ist das so richtig?
Hat sie somit Anspruch auf eine kleine eigene Regelaltersrente? Wenn ja, wie ist dann das weitere Procedere?
Sollte sie diesen Anspruch haben, hat dies Einfluss auf die Witwenrente (knapp 700 € brutto) die sie erhält?
Ich freue mich über jedwede Antwort insbesondere über eine Expertenantwort
Vielen Dank
Grüsse
Sylvia S.
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Eine kleine Info zum Stand der Dinge bezüglich meiner oben genannten Frage:
Die Rente für meine Mutter wurde Mitte Juni beantragt und Ende Juni (!!!) kam der (positive) Rentenbescheid
Folgende Unterlagen haben wir an die DRV geschickt:
beglaubigte Geburtsurkunden der 4 Kinder
beglaubigte Geburtsurkunden meiner Mutter (kosten nichts für Rentenantrag)
Formular V800
Formular R100
Formular R240
Formular R 810
an dieser Stelle, auch im Namen meiner Mutter, Dank an alle die auf meine Anfrage geantwortet haben und somit Unterstützung geleistet haben
Grüsse
Sylvia S.