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Zur Experten-Antwort springenHallo Sylvia, Ihre Mutter hat ab dem 01.07.2014 einen Anspruch auf eigene Regelaltersrente. Die gezahlte eigene Altersrente wird die Witwenrente nicht beeinflussen, da der Freibetrag wesentlich darüber liegt. Formulare und Unterlagen zur Bearbeitung des Antrages sollten vollständig sein, somit bitten wir um etwas Geduld, da aufgrund der vielen Anfragen die Sachbearbeitung bemüht ist, diese schnell zu erledigen.
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