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Experten-Antwort

Mütterrente bei Witwenrente

von Sylvia S.17.08.2014 | 11:32
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Sylvia S. schrieb: (Anfang Juni 2014) Meine Mutter (*1933) hat 4 Kinder groß gezogen und erhält eine (sehr kleine) Witwenrente Als Hausfrau und Mutter hat sie keine Beiträge zu gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet Mit der neuen gesetzlichen Regelung zur *sogenannten Mütterrente* würde Sie m. E. für Kindererziehungszeiten 96 Monate (= 8 Jahre) Pflichtbeiträge angerechnet bekommen - ist das so richtig? Hat sie somit Anspruch auf eine kleine eigene Regelaltersrente? Wenn ja, wie ist dann das weitere Procedere? Sollte sie diesen Anspruch haben, hat dies Einfluss auf die Witwenrente (knapp 700 € brutto) die sie erhält? Ich freue mich über jedwede Antwort insbesondere über eine Expertenantwort Vielen Dank Grüsse Sylvia S. ____________________________________ Eine kleine Info zum Stand der Dinge bezüglich meiner oben genannten Frage: Die Rente für meine Mutter wurde Mitte Juni beantragt und Ende Juni (!!!) kam der (positive) Rentenbescheid Folgende Unterlagen haben wir an die DRV geschickt: beglaubigte Geburtsurkunden der 4 Kinder beglaubigte Geburtsurkunden meiner Mutter (kosten nichts für Rentenantrag) Formular V800 Formular R100 Formular R240 Formular R 810 an dieser Stelle, auch im Namen meiner Mutter, Dank an alle die auf meine Anfrage geantwortet haben und somit Unterstützung geleistet haben Grüsse Sylvia S.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.08.2014 | 09:44

Hallo Sylvia, Ihre Mutter hat ab dem 01.07.2014 einen Anspruch auf eigene Regelaltersrente. Die gezahlte eigene Altersrente wird die Witwenrente nicht beeinflussen, da der Freibetrag wesentlich darüber liegt. Formulare und Unterlagen zur Bearbeitung des Antrages sollten vollständig sein, somit bitten wir um etwas Geduld, da aufgrund der vielen Anfragen die Sachbearbeitung bemüht ist, diese schnell zu erledigen.

1 Antworten

KSCam 17.08.2014 | 13:02
Ihre Mutter hat einen Altersrentenanspruch von etwa 200 €, der die Witwenrente nicht beeinflußt, weil er eindeutig unter den Verdienstgrenzen dafür liegt. Nach Ihren Angaben ist der Antrag gestellt, dann müssen Sie nichts weiteres unternehmen.
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