Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenEs ist so wie bereits gesagt auf die Höhe der Witwenrente hat die "Mütterrente" keine Auswirkung, da diese aus dem Versicherungskonto des verstorbenen Ehegatten gezahlt wird.
Allerdings besteht aufgrund der Neuregelung ein Anspruch auf Regelaltersrente, die Ihre Mutter nun beantragen könnte.
Es ist so wie bereits gesagt auf die Höhe der Witwenrente hat die "Mütterrente" keine Auswirkung, da diese aus dem Versicherungskonto des verstorbenen Ehegatten gezahlt wird.
Allerdings besteht aufgrund der Neuregelung ein Anspruch auf Regelaltersrente, die Ihre Mutter nun beantragen könnte.
Es ist so wie bereits gesagt auf die Höhe der Witwenrente hat die "Mütterrente" keine Auswirkung, da diese aus dem Versicherungskonto des verstorbenen Ehegatten gezahlt wird.
Allerdings besteht aufgrund der Neuregelung ein Anspruch auf Regelaltersrente, die Ihre Mutter nun beantragen könnte.
Es ist so wie bereits gesagt auf die Höhe der Witwenrente hat die "Mütterrente" keine Auswirkung, da diese aus dem Versicherungskonto des verstorbenen Ehegatten gezahlt wird.
Allerdings besteht aufgrund der Neuregelung ein Anspruch auf Regelaltersrente, die Ihre Mutter nun beantragen könnte.
Es ist so wie bereits gesagt auf die Höhe der Witwenrente hat die "Mütterrente" keine Auswirkung, da diese aus dem Versicherungskonto des verstorbenen Ehegatten gezahlt wird.
Allerdings besteht aufgrund der Neuregelung ein Anspruch auf Regelaltersrente, die Ihre Mutter nun beantragen könnte.
Es ist so wie bereits gesagt auf die Höhe der Witwenrente hat die "Mütterrente" keine Auswirkung, da diese aus dem Versicherungskonto des verstorbenen Ehegatten gezahlt wird.
Allerdings besteht aufgrund der Neuregelung ein Anspruch auf Regelaltersrente, die Ihre Mutter nun beantragen könnte.
Es ist so wie bereits gesagt auf die Höhe der Witwenrente hat die "Mütterrente" keine Auswirkung, da diese aus dem Versicherungskonto des verstorbenen Ehegatten gezahlt wird.
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