Legende:
Geschieden, zwei Kinder geb. v. d. Jahr 1992.
Nach der ersten Einführung d. Mütterrente wurde von mir die nachträgliche Änderung d. Versorgungsausgleich beantragt und durch mein zuständiges Fam. Gericht auch durchgeführt.
Nunmehr erfolgt eine zweite gesetzl. Änderung d. Mütterrente. Für Geburten vor 1992 werden nunmehr 2,5 statt 2 Entgeltpunkte angerechnet. Die monatliche Rente erhöht sich dadurch pro Kind um rund 16 Euro.
Frage bitte :
Erhalte ich nunmehr aufgrund der bereits durchgeführten – Änderung d. Versorgungsausgleich – die anteilig 8.- Euro monatlich automatisch, oder muss erneut ein Änderung d. Vers. Ausgleich beim Fam. Gericht beantragt werden.