[quote=202120]
Zitiert von:
Bin mir sicher, nachdem auch jetzt die 140,70 monatlich in die Berechnung ein bezogen wurden kommen die 140,70 pl,us Erhöhung der
EP. zum 1.7.14 bei der 40% Anrechnung ab 1.7.2015 mit da zu.
MfG.
Konrad Schießl,
sicher kann man sich nie sein, ohne den individuellen Versicherungsverlauf zu kennen ;-)
Eine Verdoppelung der bisherigen Punkte (Ost/West fein säuberlich getrennt) ist nur vorgesehen, wenn auch der 12. Monate KEZ angerechnet worden ist:
Aus dem Entwurf RV-Leistungsverbesserungsgesetz:
§ 307d
Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten für Kindererziehung
(1)
Bestand am 30. Juni 2014 Anspruch auf eine Rente, wird ein Zuschlag an
persönlichen Entgeltpunkten für Kindererziehung für ein vor dem 1.
Januar 1992 geborenes Kind berücksichtigt, wenn
1.
in der Rente eine Kindererziehungszeit für den zwölften Kalendermonat nach Ablauf
des Monats der Geburt angerechnet wurde (...)
Meine ergänzende Sichtweise dazu: Kind vorher verstorben/in Pflege gegeben - Pech. Wenn EP aus anderen rentenrechtlichen Zeiten in diesen 12 Monaten 'extrem' hoch, keinen 'vollen' Zuschlag, im ungünstigen Fall Null.
Zur Ausgangsfrage: Da das Juli-Einkommen mit dem Durchschnittswert des Vorjahres verglichen wird, wird es zu Rückforderungen bei erstmaliger Bewilligung der 'Mütterrente' (Dez. 2014 ?) und Neu/Nachberechnung der HR-Rente kommen.
Gruß
w.