Betr.: Antwort von Herrn M. Rudolph vom 8.2.2015, 00:45
auf Kommentar von Herrn Schießl
Ich bin aufgrund der Höhe des Rentenanpassungbetrages (RAB) in der Mitteilung der
DRV stutzig geworden, weil er aus meiner Sicht und Berechnung zu niedrig war (133,14 zu 603,44). Mir ist auch nicht bekannt, dass sich an der Berechnung des RAB etwas geändert hat; er ist definiert als Summe aller Rentenerhöhungen seit 1 Jahr nach Rentenbeginn bis zum Steuerjahr
(hier 2014), wenn man nach 2005 in Rente ging,
bzw. ab 2005, wenn man vorher in Rente ging.
Nach Anruf bei der Sachbearbeiterin der
DRV, wurden mir Unterlagen zugeschickt, aus denen die Berechnung in einem Beispiel
aufgeführt wurde. Diese Berechnung wurde von der Sachbearbeiterin als notwendig hingestellt, da sich der persönliche
Entgeltpunkt (PEP) und der aktuelle Rentenwert (ARW) zum gleichen Stichtag geändert haben. Bei der Nachfrage nach der
übergeordneten Abteilung, die diese Berechnung vorgegeben habe, wurde mir geantwortet, dass dies die Sachbearbeiter selbst vorgeben. Auf weiterer Nachfrage, wo diese Vorgehensweise gesetzlich niedergelegt wäre, wurden mir "EinkommensteuerGesetz"
(
EStG) und die Ausgabe "Besteuerung von Alterseinkünften" (Bundesministerium der Finanzen, vom 8.8.2014) genannt. In
beiden Unterlagen wird der Rentenanpassungsbetrag nicht erwähnt. Aufgeführt wird die Verfahrensweise zur Neufestsetzung des steuerfreien Teils der Rente. Dies ist gegeben für den Fall, dass es sich um eine außerordentliche Rentenerhöhung handelt; die zusätzliche Mütterrente ist eine solche.
Sie erwähnen die "fiktive neue Monatsrente"; diese Ausdrucksweise kommt auch in den oben erwähnten Unterlagen der
DRV vor.
Ich habe lange gebraucht, bis ich den Fehler - aus meiner Sicht - gefunden habe. In diesem Beispiel wird RAB monatlich ermittelt. Hierzu wird der monatliche Rentenwert des Vorjahres ermittelt, indem man die Rentensumme durch 12 teilt und
somit einen Durchschnittsbetrag erhält. Da im 2. Halbjahr sich die Rente erhöht hat, muss man für jedes Halbjahr den entsprechenden Monatswert ansetzen. Wenn man dies so ansetzt, also für jedes Halbjahr einen spezifischen Monatswert, kommt
man zum RAB, den man auch einfacher hätte errechnen können: Rentensumme von 2009 weniger Rentensumme 2008 des Beispiels.
Wen es interessiert, dem kann ich gerne die Excel-Berechnungen (falsch und richtig) sowie Textausschnitte der Unterlage
zusenden; bitte angeben, welche Office-Version man hat.