25.09.2014, 15:01
von
Hallo,
wird bei FRG-Fällen der zusätzliche EP auf 60% verkürzt, bzw. auf max. 25 bzw. 40 EP gedeckelt?
Gibt es einen Unterschied zwischen Bestandsrentnerin und angehender Rentnerin?
Danke ;)
25.09.2014, 15:13
von
Die Kürzung bzw. Deckelung erfolgt nur für die Zeiten, die auch nach dem Fremdrentenrecht (FRG) erworben wurden.
25.09.2014, 15:32
von
Bei Bestandsrentnern/innen werden die Zuschläge von 1 EP pro Kind nicht auf 60% gekürzt oder auf 25 oder 40EP gedeckelt.
26.09.2014, 06:29
Experten-Antwort
Die Entgeltpunkte der zusätzlichen Kindererziehungszeiten (angehende Rentner) sind auf 60% zu kürzen bzw. auf max. 25 bzw. 40 EP zu begrenzen.
Der Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten nach § 307d SGB VI (Bestandsrentner) ist hingegen nicht zu kürzen bzw. zu begrenzen.
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