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Experten-Antwort

Mütterrente für ein im nicht EU Land geborenes Kind, Umzug nach Deutschland

von Bluestar20.12.2019 | 19:35
607 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, meine 85 jährige Mutter, Deutsche, lebte eine zeitlang im nicht EU Land. Dort wurde ich geboren und habe auch nur diese Staatsbürgerschaft. Die Deutsche Staatsbürgerschaft habe ich nicht. Als ich fast 9 Jahre alt war, sind wir nach Deutschland gezogen. Soviel ich weiss, erhält meine Mutter keine Mütterrente. Ist das richtig so? Hat das Geburtsland des Kindes damit zu tun und weil ich keine Deutsche Staatsbürgerschaft besitze? Ich freue mich sehr über Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüssen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bluestar,

der Antwort von Wolfgang ist nichts hinzu zu fügen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W°lfgangam 20.12.2019 | 20:24
Hallo Bluestar, die Pflichtbeitragszeiten für Kindererziehung ab Geburt bis max. 3. Lebensjahr des Kindes (sogenannte 'Mütterrente') werden grundsätzlich nur bei Erziehung von Kindern im _Inland/D_ angerechnet, die Staatsangehörigkeit (Mutter und auch Kind) spielt hier keine Rolle. Daneben gibt es noch ein paar Besonderheiten für 'Flüchtlinge/Spätaussiedler', sowie ins Ausland von einem dtsch. Arbeitgeber 'abgeordnete' beschäftigte Väter/mitziehende Mütter. Nur Letzteres könnte für Ihre Mutter überprüfenswert sein - und kann von der nächsten Beratungsstelle beurteilt werden, ob da noch was sinnvoll (für nur 1 Kind?) in Richtung Rente zu gestalten ist ...'gefühlt' aus der Ferne eher nicht. Erhält Ihre Mutter bereits eine eigene Altersrente? Falls ja, dürfte die mögliche An-/Nichtanrechnung von Erziehungszeiten bereits bei Rentenantragstellung hinterfragt/geprüft worden sein. Gruß w.
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