Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Mütterrente für Kinder die im Ausland geboren sind

von Birsen26.08.2014 | 15:44
10736 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe 3 Kinder, davon sind die ersten 2 in der Türkei geboren. Das 1. Kind ist 1971 in der Türkei geboren und das 2. Kind 1972 ebenfalls in der Türkei. Als ich 1973 nach Deutschland gezogen bin sind beide Kinder in der Türkei geblieben. Das 1. Kind ist 1974 nach Deutschland nachgezogen und das 2. Kind 1976 nach Deutschland nachgezogen. Das 3. Kind ist in Deutschland geboren. Meine Frage ist jetzt: Bekomme ich Mutterrente für meine Kinder die im Ausland geboren sind? Und wenn ja wie kann ich das beantragen? Mit freundlichen Grüßen Birsen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn Sie schon eine Rente beziehen, ist die Antwort von Kai-Uwe korrekt.

Wenn Sie noch keine Rentnerin sind, kommt es darauf an, ob die Kinder in den ersten 24 Lebensmonaten in Deutschland von Ihnen erzogen wurden, also am gleichen Wohnort wie Sie gemeldet waren.

Laut Ihren Angaben waren die ersten beiden Kinder schon älter als 2 Jahre, als sie nach Deutschland kamen, somit bekommen Sie für diese Kinder keine Mütterrente (Kindererziehungszeiten).

Für das dritte Kind werden Sie laut Ihren Schilderungen die Kindererziehungszeiten bekommen.

Wenn Sie die Kinderzeiten bereits beantragt haben und diese schon im Rentenkonto sind, ist nichts weiter zu veranlassen.

Wenn die Kinderzeiten noch nicht im Konto sind verweise ich auf die Antwort von Kai-Uwe:

"Es empfiehlt sich, Kontakt mit einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres RV-Trägers aufzunehmen und eine Kontenklärung zu beantragen."

Da insgesamt für die ersten 10 Lebensjahre eines Kindes Zeiten anerkannt werden können (sogenannte Berücksichtigungszeiten) sollten Sie darauf achten, dass trotzdem alle 3 Kinder bei Rentenversicherung angegeben werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Kai-Uweam 26.08.2014 | 15:52
Die erweiterte rentenrechtliche Bewertung der Kindererziehungszeiten kann nur für diejenigen Kinder erfolgen, für die Sie den 12. Kalendermonate nach der Geburt zugesprochen bekommen haben. D.h., so wie Sie das hier schildern, dass es für die ersten beiden Kinder keine Kindererziehungszeiten (nicht das erste und auch nicht das erweiterte zweiter Jahr). Für das dritte in Deutschland geborene Kind stehen Ihnen Kindererziehungszeiten und den gesetzlichen Voraussetzungen zu. Sofern Sie bereits eine Rente beziehen, müssen Sie nichts weiter tun, die Erhöhung erfolgt automatisch, spätestens zu Oktober. Sofern Sie noch keine Rente beziehen und auch noch keine Kindererziehungszeiten bei Ihnen anerkannt wurden, empfiehlt es sich, Kontakt mit einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres RV-Trägers aufzunehmen und eine Kontenklärung zu beantragen. MfG
W*lfgangam 26.08.2014 | 22:30
Hallo Birsen, die Anerkennung von Kindererziehungszeiten + Zuschlag 'Mütterrente' für Kind 1 + 2 scheitert allein schon daran, dass keine Erziehung im Inland/Deutschland vorliegt. Erziehungszeiten im Ausland haben (bis auf wenige Ausnahmen: Vertriebene/Spätaussiedler (deutsche Volkszugehörige aus Osteuropa) sowie Auslandsentsendung von Arbeitnehmern und ggf. Ableitung vom Ehegatten/Pflichtversicherung in D) keine Bedeutung für das deutsche Rentenkonto, so lange nicht ein gewöhnlicher Aufenthalt von Mutter und Kind in D bestand. Selbst Asylbewerber mit (sogar in D geborenen) Kindern in D sind da raus, bis nicht der Aufenthaltsstatus 'zulässiger/gewöhnlicher Aufenthalt' genehmigt wird - bis zu diesem Zeitpunkt ist keine Anerkennung der Erziehungszeiten möglich. Auch egal, ob später im Rahmen der Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit zuerkannt wird. Gruß w.
Birsenam 02.09.2014 | 18:17
Sehr geehrter Kai-Uwe, W*lfgang und Experte, recht herzlichen Dank für Eure ausführlichen Antworten. Das hat mir sehr geholfen. Mit freundlichen Grüßen Birsen
Hakan ÖKTEMam 20.01.2017 | 17:29
Hallo aus der Türkei, Wir hatten aus der Türkei für die Schwiegermutter, die in deutschland 2 Kinder gross gebracht hat, die Mütterente beantragt. Semtliche Papiere die von uns verlangt wurden, haben wir auch schon zu ihnen gesendet.Uns würde an erste Stelle interessieren ob es überhaupt in frage kommen würde.Aber leider haben wir seit einem halben jahr überhauptkeine Nachricht bekommen.Obwohl ich mehrmals e-mails geschrieben habe, ob es im laufendem ist.Telefonisch ist es auch sehr schwer wen zu erreichen.Natürlich sehe ich es ein dass die anfragen bestimmt hoch sind.Würde mich also sehr freuen wenn sie uns erläutern würden.Der Name wäre Sevim RODOS von der schwiegermutter. Hochachtungsvoll Hakan
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026