Guten Tag
Ich möchte hiermit zwei Situationen schildern und bedanke mich im Voraus für ihre Antwort.
1. Eine türkische Mutter die in Deutschland 3 Kinder aufgezogen hat (davon sind zwei in Deutschland geboren und eines mit drei Jahren nach Deutschland gekommen) die Mutter von 3 Kindern war nie berufstätig. Der Aufenthalt betrug 13 Jahre.
Frage: Hat diese Mutter recht auf Mütterrente wenn ja wie ist der Vorgang auf Antrag?
2. Eine türkische Mutter die in Deutschland 5 Kinder aufgezogen hat (davon sind zwei in Deutschland geboren und drei aus der Türkei mitgekommen) die Mutter von 5 Kindern war 9 Jahre berufstätig. Der Aufenthalt betrug 13 Jahre.
Sie hat aus der Rentenkasse den Rentenbeitrag sich auszahlen lassen und hier in der Türkei in die Rentenkasse eingezahlt inzwischen bekommt sie in der Türkei eine Rente.
Frage: Hat diese Mutter recht auf Mütterrente wenn ja wie ist der Vorgang auf Antrag?
In Erwartung ihrer Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Mesut ÖZTÜRK