Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Mütterrente - geschiedene Väter

von Hans07.10.2014 | 13:37
1063 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, seit 1994 bin ich geschieden. Nach 20 jähriger Ehe erfolgte ein gegenseitiger Versorgungsausgleich. Wir haben 3 gemeinsame Kinder, die vor 1992 geboren wurden. Da meine geschiedene Frau jetzt 3 Punkte, gleich 3 x ca.28,00 mehr monatliche Rente bekommt, bin ich der Ansicht, dass mir hiervon der 1/2 Anteil zusteht. Mittlerweile habe ich beim zuständigen Familiengericht einen Antrag mit Kopie v. Scheidungsurteil gestellt. Als Antwort habe ich NUR eine Kostenvorschußrechnung von 324.- Euro OHNE ein Begleitschreiben erhalten. Bezahlt habe ich noch nichts, weil ich einfach das nicht verstehe. Warum muss ich für was bezahlen, was mir doch gesetzlich zusteht und überhaupt 324.- Euro? Für eine hilfreiche Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. Mit freundlichem Gruß

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.10.2014 | 14:06

Hallo Hans,

den Ausführungen von Christina Nowak schließen wir uns an.

4 Antworten

Christina Nowakam 07.10.2014 | 14:01
Hallo Hans, Sie haben beim Familiengericht einen Antrag auf Neuberechnung des Versorgungsausgleiches gestellt . Diese Leistung ist kostenpflichtig, insofern handelt es sich um einen Gerichtsklostenvorschuß. Ich gehe mal davon aus, dass Sie sich von einem Anwalt haben beraten lassen, denn nach dem neuen Versorgungsausgleichgesetz kann der Schuß leider auch nach hinten losgehen.
ahaam 07.10.2014 | 14:01
Sie haben die Musik bestellt, also zahlen Sie auch für die Musiker und den Dirigenten...! Das Gericht hat ja nun erhebliche Vorarbeiten zu leisten (alle Versorgungstöpfe neu abklären (Recht ab 01.09.2009), Abänderungsgrenzwert feststellen (mind. 5%) etc.) - vielleicht geben Sie künftig sogar laufend mehr ab, als bisher - ihre Ex würde es sicher doppelt freuen... ;-)
Santanderam 07.10.2014 | 13:47
Fragen Sie bitte beim Familiengericht nach. In diesem Forum wird Ihre Frage nicht beantwortet werden.
W*lfgangam 07.10.2014 | 19:46
Hallo Hans, gesetzlich steht Ihnen das zu, was das bisherige Scheidungsurteil für beide Seiten verbindlich festgelegt hat. Wenn Sie das abändern lassen wollen – den Antrag dazu haben Sie selbst gestellt -, machen Sie dem Gericht Arbeit, was es sich natürlich bezahlen lässt - auch andere Verwaltungsdienste kosten Geld (außer Rentenberatung ;-)) Zu den Kosten googlen Sie mal nach "Gerichtskosten", da finden Sie diverse Hinweise und auch Gerichtskostenrechner. Grundsätzlich wird eine Mindestgebühr erst mal erhoben (die Höhe erstaunt mich schon etwas, gleicher Fall war heute bei mir mit nur 106 EUR - manche Gerichte scheinen Limburgische Standards als Mindestmaß festzusetzen *g). Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026