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Zur Experten-Antwort springenHallo Konrad Schießl,
für Kindererziehende, die zum geplanten in Kraft treten der neuen Regelungen noch nicht in Rente sind, sind Ihre Ausführungen korrekt.
Diese Modalitäten gelten aber bisher auch schon für das erste Kinderjahr.
Anders sieht es aus, wenn der/die Kindererziehende zum geplanten in Kraft treten der Neuregelungen bereits eine Rente bezieht (also Bestandsrentner ist). Für diese Personen soll es -ohne Begrenzung- immer einen Zuschlag von einem Entgeltpunkt geben.
Aber bitte immer im Hinterkopf behalten, dass die angedachten Neuerungen sich noch mitten im Gesetzgebungsverfahren befinden.
Pffffft Heisse LuftNatürlich ist das gerecht. Das Geld für die Kindererziehung war dafür gedacht, die Gehaltslücke zu schließen, die entstanden ist weil die Mütter nicht oder wenig gearbeitet haben. Ich frage mich grad, wie eine Mutter mit einem so hohen angenommenen Verdienst ihr Kind erzogen haben kann?Das kommt auf den Stundenlohn an, will ja nicht Angst schüren, vielmehr vor Enttäuschung warnen. Deshalb an anderes Beispiel mit 15800 Jahresverdienst:; 18295 = 0,8636 und zu 1.5086 Höchstpunkte noch Platz für 0.6450 EP. x 28,61 18,45 minus 10,25% Abzug Euro 16,56 mehr Netto. Wünsche mir, die Version des Fachbeitrages kommt zum tragen. MfG.
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