Hallo zusammen,
bräuchte eine -fachlich fundierte- Meinung zum zu beantragenden Rentenbeginn in Punkto Mütterrente I, bei folgendem Sachverhalt:
Vers geb. 04/1942 sowie 1 Kind im Inland erzogen, keine weiteren rel. Rentenzeiten, Antrag gestellt 04/2019.
Als Rentenbeginn soll nicht der Juli 2014 gewählt werden, sondern:
gewünschter Rentenbeginn 1. D E Z 2014, 36 Monate Nachzahlung freiwilliger Beiträge in Mindesthöhe, Zugangsfaktor erhöht für die Zeit von 7/14 bis 11/14 (5 x 0,5 % pro Monat=1,025).
Ist der Zugangsfaktor dann wirklich um 5x0,5% erhöht?
Wäre dann vermutlich das "Optimale", da steuerlicher Rentenbeginn in 2014, bestmöglicher Zugangsfaktor für frühest mögliche Zahlung ab 01/2015 (für 07-12/2014 wird es ja immer beim Zahlungsausschluss nach §44 SGB X bleiben). Geht das?