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Experten-Antwort

Mütterrente ich oder meine Frau?

von kay16.04.2015 | 18:35
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hi, folgende Konstellation: Frau - geb: 01/05/1954 61 Jahre - Durch Selbstständigkeit nie in die Rentenkasse gezahlt Mann (ich) - geb: 02/09/1952 63 Jahre - durch aktelle Krankheit und Schwerbehinderung kann ich mit 63,5 Jahren in die Rente gehen. - Noch Beruftätig. Aber seit ca.1,5 Jahren krank geschrieben. 2 Kinder vor 1979+1984 Meine Rente wird ca. 1550€ Brutto ergeben. So nun ist die Frage wer sollte die Erziehungszeiten/Elterngeld angerechnet? Viele weitere Fragen ergeben sich. Da wir ja als Ehepaar zusammenleben und nur ein Konto haben ist es egal wer das Geld bekommt. Bis jetzt konnte meine Frau keine Rente erhalten. Doch nun hat es sich geändert. Da sie noch vor 1954 geboren ist werden 4 Jahre anerkannt und das 5te Jahr können wir freiwillig zahlen. Also ca. 1020€. Aber wenn ich das richtig verstanden habe, dann muss sie erst 65 Jahre werden. Und somit müsste sie noch 4 Jahre warten. Ich kann aber recht bald in die Rente. Wenn ich das richtig verstehe kann ich ohne freiwillige Zahlung einfach die Erziehungszeiten angerechnet bekommen. Nun ist die Frage erhalte ich genausoviel Brutto raus wie auch meine Frau bekommen hätte? Außerdem würde ich jetzt schon das Geld erhalten. 4 Jahre bevor die Rente meiner Frau anfangen würde, korrekt? Das einzige Problem das ich sehe was ist bei Witwenrente. Wenn ich versterben sollte würde Sie von dieser "Erziehungsrente" nur ca.60% erhalten. Wenn Sie aber die Rente anerkannt bekommt. Dann würde Sie das Geld voll ausgezahlt bekommen. Plus 60% von meiner Rente. Soviel ich weiß erhält Sie ca. 118€ Brutto im Monat für diese 5 Jahre (inkl. der Nachzahlung von 1020€). Würde ich auch 118€ erhalten? Das sind 1416€ im Jahr. Dann ist noch die Frage ob meine Frau denn weitere Vorteile hätte z.B. Reha oder ähnliches sofern Sie ihre eigene Rente erhält? Nun die Fragen zusammengefasst 1. Meine Frau bekommt mit 65 Jahren 118€ Brutto im Monat bzw. 1416€ im Jahr. Würde ich dasselbe erhalten wenn ich die Erziehungszeiten beantrage? 2. Hat jemand mit Rente noch mehr Vorteile als ohne? Viele Angebote sind ja z.B. für Renter günstiger z.B. Bahn. Aber gibt es auch staatliche Vorteile die man noch berücksichtigen sollte? War etwas viel geschrieben da ich meine Situation beschreiben musste. Aber eigentlich reduziert sich das ganze auf wenig Fragen. Ich hoffe jemand kann mir hier kompetente Hilfe bieten. Danke im Voraus

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.04.2015 | 14:20

Hallo kay,

wie bereits mehrfach geschrieben, ist natürlich die entscheidende Frage, ob die Kindererziehungszeiten bei Ihnen überhaupt angerechnet werden können.

Nach Ihren Angaben muss ich davon ausgehen, dass Sie die Kinder mit Ihrer Frau gemeinsam erzogen haben. Eine Anerkennung bei Ihnen wäre daher nur möglich, wenn Sie zusammen mit Ihrer Frau eine sogenannte gemeinsame Erklärung bezüglich der Zuordnung abgegeben hätten. Dies ist wohl nicht der Fall. Die entsprechenden Fristen sind auch bereits abgelaufen.

Ohne gemeinsame Erklärung wäre eine Zuordnung zum Vater nur möglich, wenn er die Kinder überwiegend erzogen hätte. Eine überwiegende Erziehung durch Sie lag aber auch nicht vor.

Im Ergebnis sind die Kindererziehungszeiten zwingend Ihrer Frau zuzuordnen. Ihre sonstigen Fragen gehen daher ins Leere.

Im Übrigen sprengt eine so detaillierte Beratung, wie sie von Ihnen gewünscht wird, den Rahmen dieses Forums. Hierfür empfiehlt sich ein Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung.

11 Antworten

schadeam 16.04.2015 | 20:26
Die Kindererziehungszeiten bekommt grundsätzlich die Frau. sie bekommen diese wenn Sie überzeugend darlegen können, dass Sie als Vater die Kinder in den ersten beiden Lebensjahren überwiegend erzogen haben. Wie waren damals die konkreten Lebensumstände. Wie sich die Zeiten bei Ihnen konkret auswirken hängt auch davon ab, wie die Verdienste von Ihnen in der fraglichen Zeit waren. Dazu empfehle ich ein persönliches Beratungsgespräch....
kayam 16.04.2015 | 20:38
Hi, danke für die Info. Aber das war nicht meine Frage! Hier geht es darum ob ich die gleiche Höhe bekommen würde und ob Sie als Rentnerin weitere Vorteile hätte außer die 118€ im Monat. ps Wir haben beide Vollzeit gearbeitet damals. Sie Selbständig und ich Angestellt. Diese Sache ist lange geklärt.
W*lfgangam 16.04.2015 | 20:59
Hallo kay, das ist die ALLES entscheidende Frage - wie von schade dargestellt - ob Sie überhaupt berechtigt wären die KEZ in Ihrem Rentenkonto angerechnet zu bekommen! Und wenn ja, wäre dafür überhaupt Platz für zusätzliche Entgeltpunkte in diesen beiden ersten 2 Jahren?! Nachher verbraten Sie die KEZ in Ihrem Rentenkonto ohne Nutzen (Null-Rentenzuwachs), dann sind sie endgültig für die Frau/Mutter verloren, da gibt es kein zurück mehr. Beratung vor Ort einholen! >Das einzige Problem das ich sehe was ist bei Witwenrente. Wenn ich versterben sollte würde Sie von dieser "Erziehungsrente" nur ca.60% erhalten. Für Ehepaare/in der Folge Witwen/Witwer gibt es keine Erziehungsrente, es gibt nicht mal eine Mütter-/Väterrente ;-) Und ob an Ihre Frau/Witwe überhaupt eine Witwenrente gezahlt werden könnte, hängt von Ihrer parallelen Einkommenssituation ab. Sie machen sich viele Gedanken, das ist auch gut so, aber im Kern kann man alle Frage nur individuell - anhand der Versicherungsdaten beider – beurteilen. Machen Sie einen Beratungstermin aus, nach einer Std. sind Sie dann schlauer. Gruß w.
schadeam 16.04.2015 | 22:55
Aber manche Dinge sind eben zu komplex für ein Forum, weil man immer weiter ins Detail kommt und es ständig Rüchfragen gibt. Da ist das Gespräch m.E. Die bessere Entscheidung. Aber vielleicht nimmt sich ja ein anderer die Zeit Sie schlau zu machen
W*lfgangam 16.04.2015 | 22:59
Hallo kay, das wäre eine gute Grundvoraussetzung, nicht zu viel Halbwissen mitzubringen - verzögert jede Beratung mit jedem kleinen Schlenker 'ich habe da was gehört/gelesen/könnens das mal erklären' und führt zu einem 'endlosen Gequatsche/Wiederholungen'. Einfach nur zuhören, sich die Sachzusammenhänge erklären lassen und die Empfehlung des Beraters annehmen - auf dann ergänzende Frage wird gerne eingegangen! Ich könnte Ihnen hier sämtliche Merkblätter/Informationen/Rechtsanweisungen zu Ihren Fragen Verlinken ...dann wären Sie erst mal ein paar Tage beschäftigt und wären bestens 'vorbereitet' - glaubens mir, in 60 Min. sind alle Fragen vor Ort geklärt ...ich hab dafür hier schon 20 Min 'verbraucht' - ohne zählbares Ergebnis; in nur 3 Min. hätte ich Ihnen anhand beider Datensätze der DRV mehr sagen können, ohne das Sie auch nur einen Mucks von sich gegeben hätten ;-) Gruß w. ...wenn ich jetzt Nachfragen würde, ob Sie Lehrer sind, würde ich nur ein Klischee bedienen (das leider oft/manchmal zutrifft, wenn's zu diesem Berufsbild in Kombi Rentenfragen Kontakt gibt *g).
kayam 16.04.2015 | 22:18
Hi, das mit der Beratung ist der zweite Schritt. Ich erhoffe mir hier erstmal von Fachleuten zwischeninfos zu bekommen. Wozu denn dann das Forum? Dann kann doch jeder gleich zur Beratung fahren. Also weiter im Text. Wenn du was wissen willst um eine Aussage zu machen. Dann frag doch einfach. Ich versuche mal einiges schon mal zu beantworten obwohl ich nicht alles verstanden habe, was du gemeint hast. Sofern du also Ahnung von der Materie hast müsstest du aussagen treffen können. Ich sagte doch das Sie die Mütterrente erhalten wird. oder reden wir aneinander vorbei. Sie ist noch vor 1954 geboren also kann sie das Fünfte Jahr mit 1020€ freiwillig zahlen. Da 2 Kinder vor 1992 die 4 Jahre. 4+1 angerechnete Jahre, macht Rentenberechtigt. Somit bekommt Sie 118€ Brutto im Jahr. Oder meinst du was anderes? Siehte Quelle: http://goo.gl/5J5aAF Da weiß ich nicht was du meinst? Wo finde ich da die Lösung? Ich habe alle meine Unterlagen. Ich glaube du meinst ob ich "maximal verdient" habe. also ob ich damals den Höchstsatz verdient habe und dadurch die maximalen Punkte erhalten habe? Das finde ich für jedes Kind in den ersten 2 Geburtsjahren? Ich kann das ja in meiner Renteninfo nachschlagen. Kannst du das mal erklären? mir geht es darum wenn ich versterbe ob meine Frau die große Witwenrente erhält also die 60%. So was hat das mit der Erziehungsrente zu tun? Ich dachte für die Erziehungsrente macht man nur einen Antrag. Und wenn die einem zusteht dann bekommt man die Entgeldpunkte auf sein Rentenkonto. Dann ist das doch ein Pott voller Punkte. Wenn ich dann z.B. 3 Jahre nach meiner Rente versterbe, dann bekommt meine Frau davon 60%. Berechtigt ist Sie ja. Sie hat auch keine weiteren Einnahmen, da du danach gefragt hast. Also worauf willst du hinaus? Es ist besser du fragst wie es bei uns aussieht dann müssen wir nicht über Dinge diskutieren, die vielleicht nicht in Frage kommen. Wie gesagt Sie erhält die Rente. Lass uns nicht über Dinge diskutieren die erstens klar sind. Und zweitens wirklich eine Sache der Rentenkasse sind. Hier kannst du mich einfach fragen wie es bei mir aussieht. Dazu braucht man die Kasse nicht. Wir gehören zum altfall: 1.mindestens ein Ehegatte vor dem 2. Januar 1962 geboren ist 2. und die Ehe vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurde Damit ist die kleine Witwenrente klar. Zur großen Witwenrente braucht man zusätzlich eine weitere Voraussetzung: bei uns gilt folgende "das 45. Lebensjahr vollendet haben" Damit erhält sie locker die große Witwenrente. Aber das war nicht die frage. Hier ging es darum was sich lohnt. Ob ich die Erziehungspunkte bekommen soll oder sie. Und ich weiß immer noch nicht ob ich auch nur 118€ p.m. erhalte wenn ich die Erziehungspunte erhalte. Ohne das zu wissen kann ich nicht rechnen. Ich möchte mich hier informieren bevor ich strohdoof zum Beratungstermin gehe. Ich erwarte von euch nicht dass ihr mir einen Rentenbescheid ausstellt. Nur wisst ihr hoffentlich mehr als ich da es sich hier um eine spezialisiertes Forum geht. Kann mir übrigens immer noch keiner meine ursprünglichen Fragen beantworten? Wir weichen hier vom Grund ab warum ich hier geschrieben habe. Alles andere können wir ja gerne zusätzlich besprechen.
hinten wie von vorneam 17.04.2015 | 06:51
Heißt, dass die Kindererziehungszeiten schon bei ihr angerechnet wurden?! Im Ausgangspost steht ja auch, dass ihr vier Jahre angerechnet würden. Sind das schon die Kindererziehungszeiten? Dann wäre die Frage ja schon geklärt - und dann verstehe ich den ganzen Beitrag nicht mehr... Etwas verwirrend, das ganze.
senf-dazuam 17.04.2015 | 09:25
das ist die ALLES entscheidende Frage - wie von schade dargestellt - ob Sie überhaupt berechtigt wären die KEZ in Ihrem Rentenkonto angerechnet zu bekommen!
Ich sagte doch das Sie die Mütterrente erhalten wird. ...
Auch von meiner Seite der Rat: "Gehen Sie zu einem Beratungsgespräch!" Alles, was Sie dafür vorbereiten müssen, ist einfach, die Unterlagen zusammenzutragen, die möglicherweise nicht von der DRV schon erfasst sind. In den beiden zitierten Sätzen tritt nur eines von vielen Missverständnissen auf, die zwischen Ihnen und den Antworten stehen: "Sie" meint Sie als Fragenden ("Mann") und "sie" meint ihre Frau. Ob "Sie" (der Mann) die "Mütterrente" erhalten kann, ist abhängig von der Erziehung der Kinder, scheint geklärt, "Sie" (der Mann) haben die Kinder nicht überwiegend erzogen. Rückwirkend ist das auch nicht wirklich änderbar. Ob "sie" (Ihre Frau) die Mütterrente erhalten kann, ist abhängig davon, ob sie die Wartezeit erfüllt (Sie erwähnten schon die freiwilligen Beiträge). Wenn "Sie" (der Mann) die Kindererziehungszeiten zugerechnet bekämen, würden sie (die Zeiten) sich mit Ihren Pflichtbeitragszeiten überlagern und ggf. gekappt werden, um einen Maximalbeitrag nicht zu überschreiten. Daher die Annahme, dass "Ihnen" (dem Mann) die Anrechnung wohl nichts bringen würde. Fazit: Gehen Sie zu einem Beratungsgespräch! Danke!
Batrixam 17.04.2015 | 08:18
Dieses ganze "Wer würde mehr bekommen für die Kindererziehung" etc. erübrigt sich m. E. im vorliegenden Fall. Kay, Sie schrieben, dass Sie und Ihre Frau beide Vollzeit tätig waren. Somit ist die Anrechnung (und damit auch die Auszahlung) der Kindererziehungszeiten in Ihrem Versicherungskonto ohnehin nicht möglich! Der Kindsvater kann die Zeiten nur angerechnet bekommen, wenn er -wie "Schade" bereits schrieb - die Kinder zeitlich gesehen überwiegend erzogen hat. Dies ist hier wohl nicht der Fall. Die Anrechnung hat bei der Kindsmutter zu erfolgen! Somit brauchen Sie sich über eventuelle weitere Konstellationen keinerlei Gedanken machen.
Hansiam 18.04.2015 | 22:46
Oh man, ich kann das Wort "Mütterrente" nicht mehr hören!!!! Das hat sich die CDU einfallen lassen, um in der Wahl 2013 Stimmen zu fangen. Und was ist mit den Waisen, bekommen die Pfleger in den Heimen die Mütter/Väterrente? Und was kommt im nächsten Wahlkampf, die Onkel, Nichten oder Oma-Rente? Reicht das hohe Kindergeld nicht aus? Mir wäre es peinlich öffentlich zu fragen, wieviel Geld ich für meine Kinder bekomme.
Glimpnickelam 19.04.2015 | 20:20
Ihr bekommt beide nichts! Ihr habt beide gar nichts verdient! Nur damit Ihr ´s wisst!
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