Habe 1. Kind in England bis Jahren geboren und erzogen, danach in Deutschland. 2.u. 3. Kind in Deutschland geboren. Damaliger Ehemann brit. Soldat. Bekomme keine Mütterrente f. 1. Kind.Wann kann die Erziehungszeit angerechnet werden?
Ab welchem Lebensjahr wurde das 1. Kind in Deutschland erzogen? Nach dem 2. Lebensjahr gibt es ggfls. nur die Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr, aber keine Kindererziehungszeit ("Mütterrente".
Wann kann die Erziehungszeit angerechnet werden?
Im Grundsatz gilt: Erziehungszeiten werden dann im deutschen Rentenversicherungsrecht berücksichtigt, wenn/sobald die Erziehung auch in Deutschland erfolgt.
dann wird das wohl im Rahmen der Antragstellung - auch unter der Berücksichtigung Auslandserziehung/Mann britischer Soldat - bereits abschließend geprüft worden sein und die Gründe für die Ablehnung sich aus dem Bescheid dazu ergeben.
Gruß
w.