Meine Schwiegermutter ist im Juli leider verstorben. Die Juli-Zahlung der Rente ist vorschüssig bereits erfolgt. Wie üblich ohne die sogenannte Mütterrente für das eine geborene Kind. Sie ist geschieden und die Rentenzahlung ist damit beendet
Wir die sogenannte Mütterrente in diesem Fall zeitnah nachgezahlt oder auch erst im Herbst? Wenn wir ihr Konto extra wegen der Mütterrente über mehrere Monate aufrecht erhalten, dann übersteigen die Kontonutzungsgebühren die Höhe der Mütterrente.
Die Mütterrente wird für den Juli auf jeden Fall nachgezahlt. Im Juli bestand schließlich noch der Anspruch auf die Rente. Ich schätze, es wird aber erst im September sein. Das wird für jeden Rentner maschinell am letzten Augustwochenende ausgelöst.
Hallo Paule,
zunächst muss eine Person gefunden werden, die berechtigt ist, diese Zahlung auch noch zu erhalten. Ihre Schwiegermutter als ursprünglich Anspruchsberechtigte scheidet ja leider aus, da gibt es keine 'Blindzahlung' einfach auf das alte Konto.
Hier geht es um einen so genannten Sonderrechtsnachfolger oder (falls keiner vorhanden) um die Erbfolge:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__56.html
Verzicht und Haftung:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__57.html
Erbfolge:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__58.html
Das Konto können Sie übrigens schließen, die Nachzahlung wird direkt mit dem Berechtigten abgewickelt. Vielleicht informieren Sie die DRV über die/den potentiellen Anspruchsberechtigten schriftlich oder suchen die nächste Beratungsstelle auf, die das in die Wege leitet.
Gruß
w.
Ich sehe schon, da brauche ich einen kostenpflichtigen Erbschein und einen Rechtsbeistand, der meine Forderungen dann durchsetzt.
Bezahlt das dann auch die Rentenversicherung?
Da werde ich dann wohl im Endeffekt die 20 Euro der Rentenversicherung schenken müssen. Viele Dank auch.
Normal wäre, dass bei einer Abmeldung im Sterbefall evtl. Restzahlungen durch die Rentenversicherung ermittelt und umgehend nachgezahlt werden.
Und aufgrund welcher Informationen soll die RV die möglichen Erben ermitteln?
Woher soll denn die RV wissen, ob und wo die evtl. Erben leben?
Zur Erinnerung - es besteht keinerlei Verbindung zwischen den RV-Konten von Kindern und Eltern ... und schon gar nicht zwischen RV und Einwohnermeldebehörden.
Dann wird das so sein, dass meiner Schätzung nach 90 Prozent der Erben das nicht einmal merken. Die Schlamperei durch verzögerte Auszahlung führt dann zu einer unrechtmäßigen Bereicherung der Rentenversicherung.
Richtig wäre, dass in Sterbefällen durch eine reale Person geprüft wird, ob noch Nachzahlungen notwendig sind. Diese sind dann umgehend zu überweisen. Aber das ist wohl zu viel verlangt.
Dann wird das so sein, dass meiner Schätzung nach 90 Prozent der Erben das nicht einmal merken. Die Schlamperei durch verzögerte Auszahlung führt dann zu einer unrechtmäßigen Bereicherung der Rentenversicherung.
Richtig wäre, dass in Sterbefällen durch eine reale Person geprüft wird, ob noch Nachzahlungen notwendig sind. Diese sind dann umgehend zu überweisen. Aber das ist wohl zu viel verlangt.
Und wer sollte das Ihrer Meinung nach prüfen? Woher soll die RV wissen, dass Erben vorhanden sind? Woher soll sie wissen das diese das Erbe auch antreten und nicht ausschlagen? Dann kommt noch die Zeit die man warten muss bis die Sterbeurkunde sowie Erbschein da sind. Aber keine Sorge wenn die Nachzahlung groß genug ist, wird sich die RV schon bemühen beim Gericht zu fragen ob Erben vorhanden sind. Schließlich wird das auch so gehandhabt wenn der oder die Versicherte noch Schulden bei der RV hat. Also nicht wundern wenn Ihnen da vielleicht noch ein Forderung in Haus "flattert"
Desweiteren arbeitet die Rentenversicherung nicht Gewinn orientiert. Aus dem Grund kann sie sich auch nicht bereichern.
Dann wird das so sein, dass meiner Schätzung nach 90 Prozent der Erben das nicht einmal merken. Die Schlamperei durch verzögerte Auszahlung führt dann zu einer unrechtmäßigen Bereicherung der Rentenversicherung.
Richtig wäre, dass in Sterbefällen durch eine reale Person geprüft wird, ob noch Nachzahlungen notwendig sind. Diese sind dann umgehend zu überweisen. Aber das ist wohl zu viel verlangt.
Wie kommen Sie zu der Annahme dass 90% der Erben dümmer sind wie Sie?
Weil ich überdurchschnittlich intelligent bin.
Weil ich überdurchschnittlich intelligent bin.
Das ist schwer zu glauben wenn man den Stuss den Sie schreiben ließt.
Paule 'hyperventiliert' etwas und vermag nicht zu erkennen, dass Beitragseinnahmen nicht einfach so ins Nichts verschleudert werden dürfen - die DRV ermittelt schon sorgfältig und das auch zügig ...wenn er jetzt immer noch keinen Brief an die DRV zwecks 'Klärung der Restzahlung' aufgesetzt hat, ist ihm auch nicht zu helfen, immerhin geht es auch um Rückerstattung zu viel einbehaltener KV/PV-Beiträge - aber das war ihm ja längst bekannt ;-)
...manche sehen in Behörden immer erst mal nur das Schlechte, statt sich mit der Materie und den rechtlichen Wirkungen auseinander zu setzen – als nur Schwiegersohn ist er doch völlig außen vor aus dieser Sache, warum sein Eifer?
Gruß
w.
Gruß
w.
So können nur Beamte reden. Wenn Sie mal etwas nachdenken würden, dann könnten Sie vielleicht auf die Idee kommen, dass ich die Angelegenheit evtl. für meine Frau erledige möchte.
Das richtig typisch dem Bürger Habgier zu unterstellen, um dann letztendlich in die eigene Tasche zu wirtschafte.
Gruß
w.
Ich würde Sie doch bitten, dass Sie sich Ihre Wortwahl besser überlegen, wenn Ihnen die Kenntnis der genauen Zusammenhänge fehlt.
Meine Schwiegermutter hat ihr Leben lang schwer körperlich gearbeitet. Ihre EINZIGEN Einkünfte sind zuletzt etwa 900 Euro aus Ihrer Rentenkasse gewesen. Sie ist jetzt bereits 10 Jahre pflegebedürftig, wurde zusätzlich dement und lebt jetzt bereits mehrere Monate im Pflegeheim. Was das kostet können Sie sich wahrscheinlich vorstellen. Wahrscheinlich ist Ihnen auch bekannt, wer das dann bezahlt, wenn man sich nicht vor dem Sozialamt prostituieren möchte.
Ich möchte dann an dieser Stelle nicht mehr weiter mit Ihnen diskutieren.
Und trotzdem sind wir halt gesetzlich verpflichtet die Sonderrechtsnachfolge, bzw. die Erbangelegenheit zu prüfen. Ob es Ihnen gefällt oder nicht. Auch wenn es sich nur um läppische 28 Euro handelt.
Wurde die Rente direkt an das Pflegeheim gezahlt?
Dann könnten die sich auch direkt beim RV-Träger melden.