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Experten-Antwort

"Mütterrente" im Versorgungsausgleich

von Grauzone22.08.2019 | 09:59
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Guten Tag! Mit der Mütterrente beginnend ab Juli 2014 wurde die Kindererziehung älterer Mütter bei der Rente besser anerkannt. Diese wurde bei mir ebenso in meiner EM-Rente berücksichtigt. Jetzt zu meiner Fragestellung: Im Versorgungsausgleich im Zuge meiner Scheidung mit einer Ehezeit von 2011 - 2018, kinderlos, wurde diese Mütterrente nicht herausgenommen, sondern wurde ebenso zur Hälfte mit den erworbenen Ehezeitanteilen geteilt. Weshalb wurde dies mit in die Berechnung genommen? Es geht hier nicht um die Kindererziehungszeit, diese war 1989, sondern "nur" um diesen einen Rentenpunkt welcher zusätzlich ab 2014 den älteren Müttern zuerkannt wurde. Ist es rechtens, wenn dieser mit in die Berechnung einfließt, somit geteilt wird, obwohl es sich nicht um ein in der Ehe geborenes Kind handelt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Meines Erachtens hätte der Mütterrenten-Zuschlag nicht in die Berechnung des Ehezeitanteils einfließen dürfen.

Der Mütterrenten-Zuschlag nur dann bei der Berechnung des Ehezeitanteils voll zu berücksichtigen, wenn bei der entsprechenden Kindererziehungszeit der 12. Kalendermonat nach Ablauf des Monats der Geburt in der Ehezeit liegt. Dies ist bei Ihnen nicht der Fall.

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4 Antworten

Q-Tipam 23.08.2019 | 08:40
Seit wann beziehen Sie denn die EM-Rente? Evtl. wurde hier eine manuelle Ehezeitauskunft erstellt, weil Sie bereits Rente beziehen. Es ist so, dass z.B. auch die während des Rentenbezuges liegenden Zurechnungszeiten in den VA mit einfließt. Entgeltpunkte aus dem "Mütterrentenzuschlag" fließen nach dieser Logik wohl ebenfalls mit ein.
Grauzoneam 23.08.2019 | 11:50
Seit 2009 beziehe ich die EM-Rente. Nach Ihrer Konstellation wäre ich also absolut benachteiligt. Zum Mal der leibliche Vater meines Sohnes jeder Zeit (geschieden incl. Versorgungsausgleich)die Hälfte des Mütterrentenzuschlages einfordern kann. Würde dann Bedeuten ich das somit für mich der Mütterrentenzuschlag nicht umgesetzt wäre. Das kann es ja letztlich auch nicht sein oder?
Grauzoneam 23.08.2019 | 12:35
Zitat von Q-Tip anzeigenausblenden
Was bedeutet dies? Welche Nachteile können dadurch für einen EM-Rentner entstehen? Falls dies der Fall ist, welche Möglichkeit gibt es diese manuelle Ehezeitauskunft abzuändern?
Q-Tipam 26.08.2019 | 08:24
Seit wann beziehen Sie denn die EM-Rente? Evtl. wurde hier eine manuelle Ehezeitauskunft erstellt, weil Sie bereits Rente beziehen. Es ist so, dass z.B. auch die während des Rentenbezuges liegenden Zurechnungszeiten in den VA mit einfließt. Entgeltpunkte aus dem "Mütterrentenzuschlag" fließen nach dieser Logik wohl ebenfalls mit ein.
Was bedeutet dies? Welche Nachteile können dadurch für einen EM-Rentner entstehen? Falls dies der Fall ist, welche Möglichkeit gibt es diese manuelle Ehezeitauskunft abzuändern?
Das bedeutet, dass der "Mütterrentenzuschlag" weil er innerhalb der Ehezeit liegt in den Versorgungsausgleich einfließen kann. Sie sollten diesbzgl. Ihren Rechtsbeistand befragen (Rechtsanwalt). Sollte dieser Ihnen das nicht erklären können sollten Sie darüber nachdenken diesen zu wechseln, da diese sich oftmals "Fachanwalt" nennen, aber von der Materie nur bedingt Ahnung haben...
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