Meines Erachtens hätte der Mütterrenten-Zuschlag nicht in die Berechnung des Ehezeitanteils einfließen dürfen.
Der Mütterrenten-Zuschlag nur dann bei der Berechnung des Ehezeitanteils voll zu berücksichtigen, wenn bei der entsprechenden Kindererziehungszeit der 12. Kalendermonat nach Ablauf des Monats der Geburt in der Ehezeit liegt. Dies ist bei Ihnen nicht der Fall.