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Experten-Antwort

Mütterrente immer rückwirkend?

von Samira10.11.2014 | 11:19
1613 Ansichten
6 Antworten

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Ist es richtig, dass am 2. Oktober von der Deutschen Rentenversicherung folgendes beschlossen wurde: Frauen, die die Regelaltersgrenze vor dem 01.07.2014 erreicht haben, bisher keinen Rentenanspruch haben, aber Kindererziehungszeiten angerechnet bekommen, sollen - auch bei einer Rentenantragstellung nach dem 31.10.2014 - die Regelaltersrente immer rückwirkend zum 01.07.2014 bekommen. Ist dies zutreffend? Gibt es hierzu schon genauere Informationen? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Samira,

Ihre Fragestellung wurde bereits mehrfach in den Gremien der Rentenversicherung beraten, zuletzt am 02.10.2014. Das definitive bundesweite Ergebnis steht allerdings noch aus.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Keine Ahnungam 10.11.2014 | 11:26
Das ist so nicht zutreffend. Genauere Informationen erhalten Sie bei Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger, der Ihr Versicherungskonto betreut.
Kai-Uweam 10.11.2014 | 12:18
Irrsinniger Gedanke, was wenn ich als alte Mutti diese Rente erst in 2 Jahren beantrage? Dann auch rückwirkend ab 1.7.14? Bitte mal den Kopf einschalten..
Matze72am 10.11.2014 | 12:33
Normalerweise beträgt die Antragsfrist, damit die Rente zum frühstmgl. Zeitpunkt beginnt, drei Kalendermonate. In Bezug auf o.g. Problematik wurde eine "Sonderfrist" bis 31.10.2014 geschaffen. Die Frage zielt wohl darauf ab, ob diese Sonderfrist um ggf. einen weiteren Monat verlängert wird. --> Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Samira will nicht wissen, ob man noch in zwei Jahren den Antrag auf Regelaltersrente rückwirkend zum 01.07.14 stellen kann. Meiner Kenntnis nach haben die Rentenversicherungsträger untereinander sich (noch) nicht abschließend beraten, ob ein fünfter/sechster Monat für die Antragsfrist hinzukommt.
Batrixam 10.11.2014 | 12:52
Bei den Müttern, wo das jeweils erste Jahr Kindererziehungszeit bereits gespeichert ist und durch die Mütterrente erstmals ein Rentenanspruch besteht, gilt die Antragsfrist von 3 Monaten ab Bescheiderteilung über die zusätzlich Anerkennung des zweiten Jahres Kindererziehungszeit, um die Rente rückwirkend zum 01.07.2014 beantragen zu können. Bei den Müttern, wo die Kindererziehungszeiten noch nicht im Versicherungskonto vermerkt sind (wo also die Rentenversicherung noch gar nichts von den Kindern weiß), ist die Frage der Antragsfristen noch nicht abschließend geklärt.
W*lfgangam 10.11.2014 | 19:09
Hallo Experte/in, würden Sie diesen Ergebnis dann hier in rot leuchtenden Lettern ohne Aufforderung veröffentlichen? (Vorsorge-Newsletter!) PS: zz. setze ich bei jedem dieser 'verspäteten' Anträge das Rentenbeginndatum auf den 01.07.2014 ...auch wenn eAntrag dann 2x meckert. Das muckt sich sogar, wenn das (mdl.) Antragsdatum 'passt' - eAntrag's KI scheint arg begrenzt ;-)
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