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Experten-Antwort

Mütterrente Jahrgang 1934

von danke05.06.2014 | 08:56
1175 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, bekommt Gastarbeiterin mit Jahrgang 1934 (80 Jahre) die höhere Mütterente für Kinder die ab dem 4.Lebensjahr in Deutschland großgeworden sind? Stammt aus EU Land. Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ein Zuschlag wegen Kindererziehung (Mütterrente) kann für laufende Renten nur dann gezahlt werden, wenn in der Rente bereits Kindererziehungszeiten berücksichtigt wurden. Dabei kommt es insbesondere darauf an, dass der 12. Lebensmonat als Kindererziehungszeit angerechnet wurde.

Da die Kinder in Ihrem Fall im ersten Lebensjahr im Ausland erzogen wurden, werden in der Rente bisher keine Kindererziehungszeiten berücksichtigt worden sein. Damit kann auch kein Zuschlag wegen Kindererziehung gezahlt werden.

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2 Antworten

dankeam 05.06.2014 | 09:37
Hallo Kai-Uwe, vielen Dank. Das bedeutet da die Kinder ja im ersten Lebensjahr im Ausland groß geworden sind bekommt sie nichts?
Kai-Uweam 05.06.2014 | 09:01
Nur, wenn die Kindererziehungszeiten für das erste Lebensjahr auch angerechnet wurden und somit ein Entgeltpunkt vergeben wurde.
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