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Experten-Antwort

"Mütterrente - KEINE Anträge stellen!

von W*lfgang10.02.2014 | 20:33
3225 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Kinder von Müttern (oder Vätern), leider bekomme ich vermehrt Anrufe von 'besorgten' Müttern - ich habe gehört /mein Sohn/meine Tochter hat mir aus seinem/ihren Betrieb ein 'Antrag' mitgebracht /beim Seniorentreff geflüstert worden - Antrag ausfüllen, sonst gibts nichts, es geht nicht automatisch, es werden sogar 3 (!?) Jahre angerechnet. BEI LAUFENDEN RENTEN GEHT DAS AUTOMATISCH - wenn es so kommt. Vielleicht liest auch ein Gewerkschaftsfunktionär/welche auch immer, ein Mitglied des Sozialverbands, des VdK oder von anderen 'wohlmeinenden' Organisationen mit - lasst den Unsinn! Wenn es darum geht Bürokratie an den Pranger zu stellen, seit ihr nicht die Letzten - sie zum Leben zu erwecken scheins in diesem Fall die Ersten! Die MA der DRV und nachgelagerte Stellen haben wahrlich Besseres zu tun, als auf unfertige Gesetze zu reagieren - zumal die aktuelle Info ist: geht automatisch bei laufenden Renten - Zahlung wohl erst Ende des Jahres (dann: *leider müssen wir Ihnen 28 EUR/pro Kind lebenslang abziehen, da Sie mit Ihrem Antrag die entstandenen Bürokratiekosten zu tragen haben – Sie können diesen Abzug mit Ihren Gewerkschafts-/Mitgliedsbeiträge mtl. verrechnen ...das wärs ;-) Gruß w.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Hartmann,

vielleicht kann ich etwas Licht ins Dunkel bringen. Ihre Aussage ist nur für bestimmte Sachverhalte richtig. Anbei sende ich Ihnen einen Auszug aus unseren Pressemitteilungen:

„Ein Antrag auf Mütterrente ist in der Regel nicht erforderlich. So wird jeder Berechtigte, der bereits eine Rente bezieht, die Mütterrente automatisch erhalten. Gleiches gilt für alle, die noch keine Rente erhalten, jedoch bereits Kindererziehungszeiten für ihre vor 1992 geborenen Kinder bei der Rentenversicherung beantragt haben.--> Nur wer bislang noch keine solchen Kindererziehungszeiten geltend gemacht hat, sollte dies nun tun.

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7 Antworten

sabam 11.02.2014 | 09:26
Aus tiefstem Herzen Danke!
Schadeam 11.02.2014 | 08:22
Diesem Aufruf von W*olfgang kann sich jeder kostenbewusste, vernünftige Mensch nur anschließen. Mütter macht bitte keine Panik, es geht wirklich alles automatisch, wenn eure Kinder in der bisherigen Form bereits bei der DRV gespeichert sind.
Otto N.am 11.02.2014 | 15:04
Das habe ich zufällig im "TACHELES -Forum" gefunden und frage mich seitdem, wer sich so einen Unfug ausgedacht hat: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=199035… Zitat: "Den Antrag muss jeder für sich stellen, automatisch passiert wie so oft nichts. So kann natürlich auch Geld gespart werden. Die Regierung vertraut darauf, dass dies viele nicht wissen. Es gibt erstmal eine Eingangsbestätigung, die Berechnung dazu erfolgt später. Reicht es an alle weiter, die es betreffen könnte, da dies wirklich nicht automatisch berechnet wird. Erläuterungen zum Antrag auf eine erweiterte rentenrechtliche Bewertung von Kindererziehungszeiten Beim Absender den vollständigen Namen, also mit allen Vornamen eintragen. Die Versicherungsnummer aus den Rentenversicherungsunterlagen entnehmen. Kinder: Kinder mit den jetzigen Familiennamen, zusätzlich geborene/geborener ergänzen, Geburtsdaten angeben. Unterschrift nicht vergessen! Hintergrund: Die große Koalition plant die Einführung einer Mütterrente auch für Kinder, die vor 1992 geboren wurden. Der Anspruch auf diese Rente haben alle Frauen, auch wenn sie bereits in Altersrente sind. Also auch die Omas und Uromas, soweit sie noch leben einbeziehen. Die Neuberechnung muss beantragt werden, ohne Antrag keine Ansprüche! Der Rentenversicherungsträger stellt eine Bestätigung des Eingangs des Antrages zu. Voraussichtlich ab Juli 2014 wird das Gesetz in Kraft treten. Das Muster des Antrages sollte im Bekanntenkreis weitergegeben werden, damit soviel wie mögliche Frauen davon Gebrauch machen können. Es wird nach den bisherigen Informationen keine automatische Anerkennug der Kindererziehungszeiten ( drei Jahre ) für Kinder die vor 1992 geboren wurden geben. Absender: xxxxxxxxxx An: Deutsche Rentenversicherung Bund 10704 Berlin Versicherungsnummer:……………………………………………………………………….. Antrag auf eine erweiterte rentenrechtliche Bewertung von Kindererziehungszeiten Sehr geehrte Damen und Herren, da mir bekannt ist, dass im politischen Raum über eine Erhöhung der rentenrechtlichen Bewertung von Kindererziehungszeiten für Geburten vor 1992 auf drei Jahre diskutiert wird und entsprechend formlose Anträge bereits im ruhenden Verfahren bei den Rentenversicher-ungsträgern anhängig sind, beantrage ich hiermit eine erhöhte rentenrechtliche Bewertung meiner Kindererziehungszeiten für jeweils drei Jahre für mein/meine Kind/Kinder: ………………………………………………… Gleichzeitig beantrage ich eine Neufeststellung meines Rentenanspruches nach den sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen und mache eine entsprechende Nachzahlung geltend. Mit einem Ruhen des Verfahrens bis zu einer entsprechenden gesetzlichen Regelung bin ich einverstanden. Mit freundlichen Grüßen" (Zitat ende!) Ich sage dazu nur: "TACHELES ist mit Vorsicht zu genießen!"
W*lfgangam 11.02.2014 | 20:00
...manchmal denke ich, dass türkische / iranische / chinesische Internetverhältnisse bei uns gar nicht so schlecht wären ;-) - in diesem speziellen Fall natürlich nur. Gruß w.
Sozialröchler?am 11.02.2014 | 23:51
Wenn man den Quatsch von sogenannten "Rentenexperten" zusammenfassen würde, gäbe das eine gruselige Lektüre. Dazu gehört auch dieser völlig unsinnige Musterbrief. Man müsste eigentlich von selbst darauf kommen, dass man eine Leistung nicht beantragen kann, für die es noch gar keine Rechtsgrundlage (kein Gesetz) gibt.
Sabine Hartmannam 14.08.2014 | 08:30
Hallo liebe Mütter oder Väter, bitte doch Anträge stellen. Heute steht in den Kieler Nachrichten, leider viel zu klein im Text, vom Dienststellenleiter der Rentenversicherung in Kiel, Herr Prier, dass die Ansprüche nicht automatisch ermittelt werden. Auch ältere Hausfrauen können Ihre Rente aufbessern, wenn sie Kinder großgezogen haben. Da kommen bei 2 Kindern schon mal rund 119,- EUR monatlich zusammen. Ich helfe gerne. Sabine H.
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