Hallo Chr.,
ich kann mich grundsätzlich "KSC" anschließen.
Die Kindererziehungszeiten erhält der Elternteil, der das Kind überwiegend erzogen hat.
Lag eine gemeinsame Erziehung vor, bekommt grundsätzlich die Mutter die Zeiten. Eine Zuordnung zum Vater wäre dann nur durch eine gemeinsame Erklärung möglich gewesen. Die Fristen hierfür sind aber auf jeden Fall abgelaufen.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass Ihr Vater die Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung nicht angerechnet bekommen kann.
Für die drei Kinder bekommt Ihre Mutter nun 6 Jahre in der Rentenversicherung angerechnet und erfüllt dadurch die Voraussetzungen für die Regelaltersrente. Sie sollte daher umgehend einen Rentenantrag stellen. Dies kann sie bei ihrer Stadtverwaltung machen.
Über die Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Rente informieren Sie sich bitte bei der landwirtschaftlichen Sozialversicherung.