Liebe Experten, bisher erhielt meine Mutter seit über 12 Jahren die Rente der landwirtschaftlichen Alterskasse. Der Vater erhält die Altersrente der normalen Rentenversicherung (auch seit über 12 Jahren. Die Erziehungszeiten für drei Kinder sind bislang bei keinem Elternteil gestellt worden. Termin bei der nächsten Rentenberatung würde lange dauern, und der behilfliche freundliche Mitarbeiter der Stadtverwaltung konnte nicht alle Fragen beantworten. Die Kindererziehungszeiten könnten auch beim Vater noch dazu? Die Erhöhung seiner Rente entspräche aber doch auch dem Betrag, den die Mutter über den gerade ausgefüllten neuen Rentenantrag erhalten würde? Sie sind verheiratet. Außerdem meinte der Stadtbeamte, es weiss nicht,ob es dann Auswirkungen auf ihre landwirtschaftliche Rente hätte. Die Mütterrente ist ja doch nur eine Erhöhung?
Vielen Dank für die Antworten, leider sind wir verspätet mit diesem Antrag. Und eine Sachbearbeiterin meinte, evtl gibt es doch Rückwirkend die Rente.
Die Kinder werden dem zugeordnet, der die Kinder überwiegend erzogen hat.
In der Konstellation die vorliegt, sagt "meine Lebenserfahrung", dass die überwiegende Erziehung wohl in den Händen der Frau lag - äußerst unwahrscheinlich, dass bei einem Landwirtehepaar, bei dem der Mann nebenher auch noch einen rentenversicherten Job hatte, der Vater hauptsächlich für die Kinder zuständig war. Was hätte da die Frau den lieben langen Tag gemacht?
Folge: die Frau hat durch die 3 Kinder jetzt 6 Rentenjahre und soll die Rente schnellstens beantragen.
Wenn sie die Rente dann rückwirkend zum 01.07. bekommt, ist doch alles bestens.
Ob das sich bei der LAK auswirkt? Rufen Sie doch ganz einfach morgen früh dort an, oder gleich Anfang Januar.....:)
Danke für die schnelle Antwort. Ja die Mutter war für die Erziehung zuständig, der Vater sehr beschäftigt. Der Rentenantrag liegt zum Absenden schon bereit mit Hilfe der Stadtverwaltung. Ich hörte nur von anderen, dass man dies auch dem Vater zuordnen könnte und wollte keinen Fehler machen für meine Eltern. Lieben Dank und schönen Abend
Danke für die schnelle Antwort. Ja die Mutter war für die Erziehung zuständig, der Vater sehr beschäftigt. Der Rentenantrag liegt zum Absenden schon bereit mit Hilfe der Stadtverwaltung. Ich hörte nur von anderen, dass man dies auch dem Vater zuordnen könnte und wollte keinen Fehler machen für meine Eltern. Lieben Dank und schönen Abend
Ich hörte nur, dass man dies auch dem Vater zuordnen könnte und wollte keinen Fehler machen für meine Eltern.
Ein Wahlrecht gibt es nicht. Grundsätzlich wird die Kindererziehungszeit dem Elternteil zugeordnet, der die überwiegende Erziehung geleistet hat, bei gleicher Erziehungsleistung, der Mutter.
Mehr dazu:
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_56R3.3
Ob sich eine andere Zuordnung "lohnen" würde, hängt von mehreren Faktoren ab (Einkommensverhältnisse, Lebensdauer).
Über die Anrechnung der Rente bei anderen Leistungsträgern müssen Sie sich dort direkt informieren.
Hallo Chr.,
ich kann mich grundsätzlich "KSC" anschließen.
Die Kindererziehungszeiten erhält der Elternteil, der das Kind überwiegend erzogen hat.
Lag eine gemeinsame Erziehung vor, bekommt grundsätzlich die Mutter die Zeiten. Eine Zuordnung zum Vater wäre dann nur durch eine gemeinsame Erklärung möglich gewesen. Die Fristen hierfür sind aber auf jeden Fall abgelaufen.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass Ihr Vater die Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung nicht angerechnet bekommen kann.
Für die drei Kinder bekommt Ihre Mutter nun 6 Jahre in der Rentenversicherung angerechnet und erfüllt dadurch die Voraussetzungen für die Regelaltersrente. Sie sollte daher umgehend einen Rentenantrag stellen. Dies kann sie bei ihrer Stadtverwaltung machen.
Über die Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Rente informieren Sie sich bitte bei der landwirtschaftlichen Sozialversicherung.
Danke, für die Antworten, schön das es das Forum gibt.
Gruss
Chr.