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Experten-Antwort

Mütterrente mit Nachzahlung immer noch Rentenbeginn 1.7.2014?

von Claus 18.10.2017 | 13:25
476 Ansichten
3 Antworten

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Dame Jg. 1927, für die bisher keine Versicherungsnummer vergeben wurde, frägt heute wegen Mütterrente nach - sie hat zwei Kinder. Außer den 48 Monaten KEZ keine weiteren Beitragszeiten. Ist es richtig, dass die Regelaltersrente bei Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen für 12 Monate, immer noch rückwirkend zum 01.07.2014 beginnen würde? Danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ja das ist richtig. Bei Versicherten, die die Regelaltersgrenze bereits vor dem Inkrafttreten der Regelungen zur Mütterrente erreicht hatten und durch die zusätzlichen Kindererziehungszeiten ab dem 01.07.2014 erstmals einen Rentenanspruch erwerben, kann die Rente in der Regel auch dann am 01.07.2014 beginnen, wenn der Antrag - wie in Ihrem Fall- verspätet gestellt wurde. Dies gilt auch, wenn zur Wartezeiterfüllung noch die Zahlung freiwilliger Beiträge erforderlich ist.

Sofern jedoch im Einzelfall erkennbar ist, dass der Rentenantrag trotz konkreter Hinweise zu Kindererziehungszeiten und zu einem eventuellen Rentenanspruch nicht in zeitlichem Zusammenhang mit diesen Hinweisen gestellt wurde, gelten diese Besonderheiten, die zu einem Rentenbeginn am 01.07.2014 führen, nicht. Der Rentenbeginn ist dann nach den allgemeinen Grundsätzen zu bestimmen.

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2 Antworten

Rentencrackam 18.10.2017 | 14:58
Hallo Claus, ja, Rentenbeginn 1.7.2014, sofern die Versicherte nicht vorher auf diese Konstellation hingewiesen wurde.
Fastrentneram 18.10.2017 | 16:10
Wenn die Versicherte keine VSNR hat, konnte Sie auch nicht über anrechenbare Kindererziehungszeiten informiert werden. Daher würde eine Rente rückwirkend ab dem 01.07.2014 gezahlt!
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