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Experten-Antwort

Mütterrente - Neuberechnung des Rentenfreibetrags

von Wolfgang H.20.01.2015 | 18:25
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14 Antworten

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In einem Newsletterhabe ich gelesen: Seit Juli 2014 bekommen Mütter für Kinder, die vor dem Jahr 1992 geboren wurden, mehr Rente. Im Unterschied zu den jährlichen Rentenanpassungen handelt es sich bei der Mütterrente allerdings um eine außerordentliche Neufestsetzung der Grundrente. Daraus folgt, dass auch für die Mütterrente der Rentenfreibetrag gilt. Das bedeutet: Bei Bezug der neuen Mütterrente muss der Rentenfreibetrag neu berechnet werden. Der bisherige steuerfreie Teil der Rente ist um den steuerfreien Teil der Mütterrente zu erhöhen. .... Betroffene Mütter sollten die Neuberechnung ihres Rentenfreibetrags mit einem formlosen Schreiben bei der Rentenversicherung unverzüglich beantragen. Ist diese Aussage zutreffend? Warum wurde die Berechung des Freibetrages nicht automatisch mit der Rentenneuberechnung durchgeführt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wolfgang H.,

der steuerfrei bleibende Teil der Rente wird vom Finanzamt festgesetzt.

Der Rentenversicherungsträger übermittelt dem Finanzamt lediglich die jeweiligen Rentenbruttobeträge.

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13 Antworten

W*lfgangam 20.01.2015 | 22:15
Hallo Wolfgang H., handelt es sich dabei vielleicht um eine Frage zum Steuerrecht - so dass Sie das die Finanzverwaltung fragen müssten, warum die das nicht automatisch machen? ;-) Die DRV setzt weder den Freibetrag (neu noch überhaupt) fest, noch ist sie verpflichtet der Finanzverwaltung irgendwelchen freibetragsbereinigten Renten zu melden. Die bekommen den Bruttorentenbetrag, alles weitere muss der Steuerpflichtige selbst regeln. Die DRV hilft hier mit einer Rentenbezugsbescheinigung als Beleg für das Finanzamt. In dem Zusammenhang kann ich mir vorstellen, dass dann für das abgelaufene Jahr 2014 entsprechende Hinweise (wegen der 'Mütterrente') darin enthalten sind, die das Finanzamt dann verwerten kann. Experten-Rat wird mehr wissen. Gruß w.
Sozialröchler?am 20.01.2015 | 23:06
Es handelt sich doch hier offensichtlich um den steuerlichen Freibetrag, der neu festzustellen ist. Diese Feststellung trifft das Finanzamt, nicht der Rentenversicherungsträger.
Schießl Konradam 21.01.2015 | 10:08
Gigiam 21.01.2015 | 09:33
Hallo @Wolfgang H., der erste Teil des Newsletters ist richtig, der zweite Teil ist Unsinn. Zu unternehmen ist gar nichts. Das Finanzamt ermittelt den neuen steuerfreien Betrag automatisch. Gigi
Schießl Konradam 21.01.2015 | 10:40
Ja natürlich ist die Neufestsetzung des steuerfreien Betrages auch Sache der Renten Anstalten. Auf Wunsch erhalten ja Rentner Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt. Hier sind nicht nur Jahresbruttorente, Beitrag Kranken, und Pflegeversicherung genannt, auch der Anpassungsbe- trag zur Eintragung in Zeile 6, Anlage R ist aufgeführt, der ja zu 100% steuerpflichtig ist. Bekanntlich gilt für die Zahlung Mütterrente der Prozentsatz , der sich bei Rentenbeginn als steuerfreier Betrag ergibt. Hierzu ein Rechenbeispiel: Meine Frau erhält seit 2000 Rente, bei 18.7333 Entgeltpunkten und 26,13 Rentenwert 2005 waren dies mtl. 489,50 mal 12 Euro 5874 Jahresrente zu 50% 2937 festgeschriebener steuer- freier Betrag Nunmehr kommen aufs Jahr gerechnet 26,13 x 5 x 12 Euro 1568 hinzu und 1568: 2 = 784 zusätzlicher Freibetrag ( 2937+ 784) 3721 neuer , steuerlich unbelastender Betrag. Entsprechend die Hälfte im Jahre 2014. MfG.
Horst T.am 21.01.2015 | 16:39
Meine Frau hat von der RV in der Mitteilung für das Finazamt 2014 bezogen auf ihren Beitrag Herr Schießl 784 € festgestzt bekommen.Also nicht nochmals nur die Hälfte.Ich hatte mich auch gewundert.Logisch wäre die Hälfte.Ich dachte mir die RV hat es bei 100 % gelassen ,um 2015 nicht nochmals zu rechnen.
Schießl Konradam 21.01.2015 | 19:44
Sehr erfreulich Ihre Mitteilung. Wäre erfreulich zu erfahren, wie hoch der steuerpflichtige Teil-bezogen auf Mütter- rente- ausgefallen ist. Muss ja immer wieder lachen, wenn ich lese das Finanzamt setzt den steuerfreien Betrag fest. Nein, nein, das Gesetz von Politikern regelt die Prozente, eben 2005 50% und bei Rentenbeginn in 2015 sind bereits 80% steuerpflichtig zum staunen von Laien und Renten Fachleuten. MfG.
Schießl Konradam 22.01.2015 | 09:14
Kein Schreib Fehler, habe falsch gerechnet. Es sind für 2015% nicht 80% der Rente steuer- pflichtig, vielmehr 70%. Ausgangspunkt 2005 50% sind es bei jährlicher Steigerung von 2% eben 20% in 10 Jahren. Entschuldigung. MfG.
Horst T.am 22.01.2015 | 10:45
2013 Zeile 5 11036,70 2014 11831,94 Zeile 6 363,90 2014 718,68 Differenz 10672,80 11113,68 - 10672,80 ---------------- 440,88 € für 3 Kinder = Erhöhung Rente 2005. So verstehe ich es. Diese Zahlen teilt mr die RV jährlich mit.
Horst T.am 22.01.2015 | 10:52
Entschuldigung die Zahlen sind etwas verschoben. wenn sie nicht klar kommen,sende ich sie nochmals.
Horst T.am 24.01.2015 | 10:58
Schießl Konradam 24.01.2015 | 23:21
Wollte eigentlich mit einer weiteren Stellung- nahme warten bis die Bescheinigung für 2014 der Bayern Süd, für meine Frau vorliegt, um einen Vergleich zu haben. Leider wusste ich die Entgeltpunkte Ihrer Frau nicht, war auch nicht fähig aufgrund der Jahresrente von 11036,70 die Renten- punkte zu berechnen, bin nur fit für die Grundrechen Arten. Meine Enkelin errechnete 32.7246 EP., stimmt dies und die Ehefrau war schon 2005 Rentnerin x 26,13 Rentenwert 8.550,94 Rente. Für 2013 gelten 327246 a/ 28,07 918,58 mal 6 Monate 5511,48 und 32.7246 x 28,14 Euro 920,87 mal 6 5525,22 sind es( 5511,48 + 5525,22) 11.036,70. 2014 32.7246 a/ 28,14 920,87 mal 6 5525,22. Plus 3 EP. für 3 Geburten 35.7246 a/28,61 1022,08 x6 6132,48 (5525,22 + 6132,48) 11.657,70 statt 11831,94 Ihre Darstellung. Irgend etwas stimmt hier nicht, oder?
Horst T.am 25.01.2015 | 11:14
Ich habe falsch gedacht.Die 440,88 € sind auch die Erhöhung für ein halbes Jahr.Davon die Hälfte sind 220,44 € für 2014. Entschuldigung!Meine Frau ist aus den neuen Bundesländern!Sie hatte noch einen Auffüllbetrag Ihre 784 € stimmen.
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