Guten Abend, meine Mutter ist Beamtin in Rente und hat vor 1992 drei Kinder bekommen. Ich finde zwar keine aussagekräftige Quelle, aber anscheinend wird sie keine Mütterrente bekommen. Oder? Kann mir vielleicht jemand dies bestätigen (lieber natürlich widerlegen) und ggfs. eine Quelle nennen?
Besten Dank!
30.09.2014, 06:39
von
Rentner
Na Pfui! Hinter Ihrer Frage sollte eher ein ! stehen. Außerdem wird Ihre Mutter wohl eher Pension beziehen.
30.09.2014, 07:05
von
Martin
Hier werden nur Fragen beantwortet, die die gesetzliche Rentenversicherung betreffen.
Wenden Sie (bzw. Ihre Mutter) bitte an den zuständigen Dienstherren, der die Pension zahlt.
30.09.2014, 08:40
von
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Zitiert von: Dorothee
Kann mir vielleicht jemand dies bestätigen (lieber natürlich widerlegen) und ggfs. eine Quelle nennen?
Hier werden nur Fragen beantwortet, die die gesetzliche Rentenversicherung betreffen.
Wenden Sie (bzw. Ihre Mutter) bitte an den zuständigen Dienstherren, der die Pension zahlt.
Hallo Ausbezahlt wird die Pension auch von der Deutschen Rentenversicherung!
Ein Schelm der Böses dabei Denkt!
30.09.2014, 09:49
von
Pegasus
Die Pension wird nur in dem Falle von der Deutschen Rentenversicherung (in der Funktion als Dienstherr) ausgezahlt, wenn jemand dort als Beamter beschäftigt war. Ansonsten zahlt die DRV nur Renten.
30.09.2014, 09:57
von
senf-dazu
im RV-Leistungsverbesserungsgesetz ist eben festgelegt, dass z.B. Beamte (die eine der Kindererziehungszeit entsprechende Leistung aus der Beamtenversorgung beziehen) eben nicht auch noch Mütterrente erhalten. Siehe SGB VI § 56 Absatz 4 Ausführlicher ist dann noch die Begründung im Gesetzentwurf oder die Zusammenfassung hier (siehe Seite 7): http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Nordbayern/de/Inhalt/3_Infos_fuer_Experten/04_OeffentlicheVerwaltung_versaemter/08_versicherungsaemter/Fachinformationen/2014/03-2014_RV_Leistungsverbesserungsgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=3
30.09.2014, 10:42
Experten-Antwort
Hallo Dorothee,
leider ist es uns im Rahmen dieses Forums zur Alterssicherung und Rentenversicherung leider nicht möglich, Fragen zum Beamtenrecht zu beantworten. Insoweit kann ich Sie mit Ihrer Frage eigentlich nur auf den für die Zahlung der Pension zuständigen Dienstherrn verweisen. Allgemein kann ich zu der von Ihnen genannten Frage lediglich noch anmerken, das nach meinem Kenntnisstand die politischen Bemühungen, die Verbesserungen aus dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz in das Beamtenrecht zu übernehmen, „eher verhalten“ sind.
30.09.2014, 11:24
von
Dorothee
Vielen Dank für die umfassenden Informationen und Quellenangaben. Das hilft mir wirklich weiter.