Hallo Dorothee,
leider ist es uns im Rahmen dieses Forums zur Alterssicherung und Rentenversicherung leider nicht möglich, Fragen zum Beamtenrecht zu beantworten. Insoweit kann ich Sie mit Ihrer Frage eigentlich nur auf den für die Zahlung der Pension zuständigen Dienstherrn verweisen. Allgemein kann ich zu der von Ihnen genannten Frage lediglich noch anmerken, das nach meinem Kenntnisstand die politischen Bemühungen, die Verbesserungen aus dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz in das Beamtenrecht zu übernehmen, „eher verhalten“ sind.