Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenMit dem Begriff „Mütterrente“ ist eine bessere Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der
gesetzlichen Rentenversicherung für Mütter oder Väter gemeint, deren Kind/Kinder vor 1992 geboren
wurden. Bei vor 1992 geborenen Kindern, wie im Fall Ihrer Mutter, wurden bis 30.06.2014 bislang 12 Kalendermonate mit Kindererziehungszeiten mit maximal einem Entgeltpunkt berücksichtigt. Ab dem
01.07.2014 wurden für alle Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, bei der Rente
ein zusätzlicher Entgeltpunkt berücksichtigt, wenn in der Rente eine Kindererziehungszeit für
den zwölften Kalendermonat nach Ablauf des Monats der Geburt angerechnet wurde. Dies gilt allerdings nur, wenn für Ihre Mutter zum damaligen Zeitpunkt bereits ein Rentenanspruch bestand.
Ab dem 01.01.2019 traten weitere Verbesserungen bei der Mütterrente ein. Pro Kind kann sich nochmals eine Erhöhung um jeweils 0,5 Entgeltpunkte ergeben.
Inwieweit Ihre Mutter hiervon betroffen ist, kann nur mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger geklärt werden. Es empfiehlt sich daher, dort einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Egal in welcher Sprache. Du "Pseudokaiser" könntest keine vernünftige Antwort geben.Hallo zusammen, Meine Mütter wurde 1945 geboren. Er hat 3 Kinder in Deutschland (vor 1988) großgezogen. Für Mütterrente bewerbung am 01.03.2019. İst es seit 2014 gültig? Mütterrente. Vielen Dank im Voraus, Mit freundlichen Grüßen.Ähm? Das ganze nochmal auf Deutsch.
großgezogen = KindererziehungszeitenÄhm? Das ganze nochmal auf Deutsch.Egal in welcher Sprache. Du "Pseudokaiser" könntest keine vernünftige Antwort geben.
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