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Experten-Antwort

Mütterrente Stiefkinder

von Marianne Haubert05.03.2019 | 11:33
843 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, mein Mann hat in unsere Ehe (Eheschließung 1986) zwei kleine Kinder (5 und 4 J.), für die er das alleinige Sorgerecht besaß, mitgebracht. Diese Kinder und unsere gemeinsamen Kinder haben völlig gleichberechtigt in unserer Familie gelebt. Die Mutter meiner Stiefkinder war damals schon sehr krank und ist vor einigen Jahren verstorben. Besteht meinerseits eine Recht auf eine Mütterrente? Vielen Dank und viele Grüße Marianne H.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Marianne Haubert,

mit dem Begriff Mütterrente ist eine bessere rentenrechtliche Anerkennung von Erziehungszeiten für Kinder gemeint, die vor 1992 geboren wurden. Pro Kind sind bis zu 30 Monate Kindererziehungszeit möglich. Nach Ihren Angaben wurden die Stiefkinder erst ab dem 4. bzw. 5. Lebensjahr von Ihnen erzogen. Nachdem die Anrechnung von Kindererziehungszeiten auf den Zeitraum ab der Geburt abhebt, besteht für die Stiefkinder kein Anspruch auf die sogenannte Mütterrente.

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3 Antworten

****am 05.03.2019 | 15:21
Hallo Marianne Siehe Antwort des Experten, aber bei Tod der leiblichen Mutter vor 1986 kann doch ihr Mann(leibl. Vater) die Kindererziehungszeiten beantragen und kommt so in den Genuss der "Mütterrente"
Galgenhumoram 05.03.2019 | 11:56
Unterstellt, dass grundsätzlich alle Voraussetzungen vorlägen: Nein, da die Kinder zu diesem Zeitpunkt bereits das 3. Lebensjahr vollendet hatten. Maximal wären noch Kinderberücksichtigungszeiten bis zum 10. Lebensjahr zu prüfen
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